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Opfervertretung vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH/ICC) in Den Haag ist das weltweit bedeutendste Gericht für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression. Als eine der wenigen deutschen Rechtsanwältinnen, die auf der List of Counsel des IStGH zugelassen sind, vertrete ich Opfer dieser schwersten Verbrechen des Völkerrechts vor dem Gerichtshof.

Meine ausschließliche Spezialisierung auf die Opfervertretung im nationalen Strafrecht findet ihre konsequente Fortsetzung auf internationaler Ebene: Auch vor dem IStGH stehe ich ausschließlich auf der Seite der Opfer.

Victims’ Participation – Das Recht der Opfer auf Gehör

Art. 68 Abs. 3 des Römischen Statuts gewährt Opfern von Völkerrechtsverbrechen ein in der internationalen Strafjustiz einzigartiges Recht: Sie können ihre Sichtweisen und Anliegen („views and concerns“) in die Verfahren vor dem IStGH einbringen und sich durch einen Legal Representative vertreten lassen. Diese Opferbeteiligung geht weit über die Möglichkeiten nationaler Strafrechtssysteme hinaus und ist ein Meilenstein des internationalen Opferschutzes.

Die Opferbeteiligung umfasst alle Verfahrensphasen – von der Vorermittlung über die Vorverfahrens- und Hauptverhandlungsphase bis hin zu Entschädigungs- und Wiedergutmachungsverfahren (Reparations). Als Legal Representative vertrete ich die Interessen der Opfer in sämtlichen Verfahrensabschnitten und stelle sicher, dass ihre Stimmen in den Verfahren Gehör finden.

Qualifikation und Zulassung

Die Aufnahme in die List of Counsel des IStGH unterliegt strengen Voraussetzungen: mindestens zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung in Strafsachen, nachgewiesene Kompetenz im internationalen Strafrecht und Strafverfahrensrecht sowie hervorragende Kenntnisse in mindestens einer der Arbeitssprachen des Gerichtshofs. Als Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Opfervertretung ist Frau Dr. Anja Riemann-Uwer auf der List of Counsel des IStGH als Legal Representative for Victims zugelassen.

Unsere Leistungen vor dem IStGH

• Vertretung von Opfern in Verfahren der Opferbeteiligung (Victims’ Participation) gem. Art. 68 Abs. 3 Römisches Statut

• Einreichung von Anträgen auf Zulassung zur Opferbeteiligung

• Vertretung in Wiedergutmachungsverfahren (Reparations) gem. Art. 75 Römisches Statut

• Zusammenarbeit mit dem Trust Fund for Victims (TFV)

• Beratung von Opfergruppen und nichtstaatlichen Organisationen zu den Möglichkeiten der Opferbeteiligung am IStGH

• Kooperation mit dem Office of Public Counsel for Victims (OPCV)

Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) in Deutschland

Deutschland hat mit dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) eine nationale Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen geschaffen, die dem Weltrechtsprinzip folgt. Deutsche Gerichte können für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig sein, unabhängig davon, wo die Tat begangen wurde und welche Staatsangehörigkeit Täter und Opfer besitzen. Auch in diesen Verfahren vor deutschen Gerichten vertrete ich Opfer als Nebenklägerin und mache deren Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren geltend.

Dr. Anja Riemann-Uwer, LL.M.

Dr. Anja Riemann-Uwer, LL.M. | Partnerin

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

SCHULTE. | Rechtsanwälte PartGmbB

Telefon: 0211/17129909

Dr. Riemann-Uwer is admitted to the List of Counsel of the International Criminal Court (ICC) in The Hague. She represents victims of genocide, crimes against humanity and war crimes in proceedings before the Court, including Victims Participation under Article 68(3) of the Rome Statute and Reparations proceedings under Article 75. For inquiries in English, please contact Dr. Riemann-Uwer directly.

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