Geschädigtenvertretung Unternehmen
Geschädigtenvertretung für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht
Wenn Ihr Unternehmen durch Untreue, Betrug, Unterschlagung oder Korruption geschädigt wurde, stehen Sie vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen den wirtschaftlichen Schaden begrenzen und zugleich sicherstellen, dass die Verantwortlichen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das Strafverfahren bietet Ihnen dabei Möglichkeiten, die weit über die zivilrechtliche Schadensregulierung hinausgehen – vorausgesetzt, Sie nutzen Ihre Rechte als Geschädigter konsequent und frühzeitig.
Als Fachanwältin für Strafrecht mit ausschließlicher Spezialisierung auf die Opfervertretung berate und vertrete ich geschädigte Unternehmen in allen Phasen des Strafverfahrens. Mein Ansatz verbindet strafprozessuale Expertise mit einem klaren Fokus auf die wirtschaftlichen Interessen meiner Mandanten: Schadensermittlung, Vermögenssicherung und Schadensersatzdurchsetzung – direkt im Strafverfahren.
Warum Ihr Unternehmen einen Fachanwalt für Strafrecht auf der Opferseite braucht
Die meisten Fachanwälte für Strafrecht verteidigen Beschuldigte. Wenn Ihr Unternehmen jedoch Opfer einer Wirtschaftsstraftat wird, benötigen Sie eine Anwältin, die das Strafverfahren aus der Perspektive des Geschädigten steuert. Zivilrechtliche Kanzleien verfügen in aller Regel nicht über die strafprozessuale Expertise, um die erheblichen Möglichkeiten der Strafprozessordnung für Geschädigte vollständig auszuschöpfen.
Die strategische Begleitung des Strafverfahrens eröffnet Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile gegenüber einem rein zivilrechtlichen Vorgehen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt mit hoheitlichen Mitteln, zu denen Privatpersonen und Unternehmen keinen Zugang haben – Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Telekommunikationsüberwachung, internationale Rechtshilfe. Durch eine effektive Vertretung des geschädigten Unternehmens im Strafverfahren können diese Ermittlungsergebnisse für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nutzbar gemacht werden.
Welche konkreten Instrumente geschädigten Unternehmen im Strafverfahren zur Verfügung stehen, erläutert unser Fachbeitrag zur Geschäftsführer-Untreue.
Professionelle Strafanzeige und Ermittlungsbegleitung
Eine professionell aufbereitete Strafanzeige ist die Grundlage für ein effektives Ermittlungsverfahren. Wir erstellen für Ihr Unternehmen eine fundierte Strafanzeige, die den Sachverhalt juristisch präzise darstellt, begleiten das Ermittlungsverfahren durch gezielte Ermittlungsanregungen und stehen in enger Kommunikation mit der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen.
Akteneinsicht gem. § 406e StPO
Bereits im Ermittlungsverfahren kann der anwaltliche Vertreter des geschädigten Unternehmens Akteneinsicht beantragen. Dies ermöglicht es, den Ermittlungsstand laufend zu bewerten, eigene zivilrechtliche Ansprüche vorzubereiten und auf die Ermittlungsrichtung Einfluss zu nehmen. Die frühzeitige Akteneinsicht ist häufig der entscheidende Informationsvorsprung, der über den Erfolg der Schadensregulierung entscheidet.
Adhäsionsverfahren gem. §§ 403 ff. StPO
Im Adhäsionsverfahren können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche unmittelbar im Strafverfahren geltend gemacht werden. Dies erspart Ihrem Unternehmen ein separates Zivilverfahren und nutzt die im Strafverfahren bereits festgestellten Tatsachen. Gerade bei komplexen Wirtschaftsstraftaten bietet das Adhäsionsverfahren erhebliche strategische Vorteile – der Beschuldigte steht einem Strafgericht gegenüber, das die Beweise bereits umfassend gewürdigt hat.
Rückgewinnungshilfe und Vermögenssicherung
Eine effektive Geschädigtenvertretung wirkt frühzeitig auf strafprozessuale Maßnahmen der Vermögenssicherung hin. Durch Vermögensarrest und Beschlagnahme gem. §§ 111b ff. StPO können Vermögenswerte des Beschuldigten gesichert werden, bevor diese beiseitegeschafft werden. Die anwaltliche Vertretung stellt sicher, dass das geschädigte Unternehmen Befriedigung aus den gesicherten Vermögenswerten erlangt.
Begleitung interner Untersuchungen aus Opferperspektive
Wenn Ihr Unternehmen interne Untersuchungen (Internal Investigations) einleitet, um den Sachverhalt aufzuklären, übernehmen wir die strafrechtliche Begleitung aus der Perspektive des geschädigten Unternehmens. Wir unterstützen bei der Sachverhaltsaufklärung, der Schadensbezifferung und der Vorbereitung der Strafanzeige – stets mit dem Ziel, die Ergebnisse der internen Untersuchung optimal für das Strafverfahren nutzbar zu machen.
Typische Fallkonstellationen
• Untreue durch Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder (§ 266 StGB)
• Betrug und Unterschlagung durch Mitarbeiter (§§ 263, 246 StGB)
• Korruption und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 299a, 299b StGB)
• Abrechnungsbetrug und Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB)
• Insolvenzstraftaten: Bankrott, Gläubigerbegünstigung (§§ 283 ff. StGB)
• Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
• Steuerhinterziehung zulasten des Unternehmens (§ 370 AO)
Ihr Vorteil: Opfervertretung statt Beschuldigtenverteidigung
Anders als Kanzleien, die sowohl Beschuldigte verteidigen als auch Geschädigte vertreten, habe ich mich bewusst und ausschließlich auf die Seite der Geschädigten spezialisiert. Diese konsequente Positionierung gewährleistet, dass keine Interessenkonflikte entstehen und meine gesamte strafprozessuale Erfahrung ungeteilt Ihrem Unternehmen zugutekommt. Meine Mandanten profitieren von der Perspektive einer Fachanwältin, die das Instrumentarium der Strafverteidigung kennt – und es strategisch gegen die Beschuldigtenseite einsetzt.
Kontakt und Erstberatung
Wenn Ihr Unternehmen Opfer einer Wirtschaftsstraftat geworden ist, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. In einem vertraulichen Erstgespräch erörtere ich mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie für die Durchsetzung Ihrer Rechte im Strafverfahren.
Dr. Anja Riemann-Uwer, LL.M. | Partnerin
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
SCHULTE. | Rechtsanwälte PartGmbB
Telefon: 0211/17129909
