Cybercrime Opfervertretung
Cybercrime-Opfervertretung – Strafrechtliche Begleitung nach Cyberangriffen
Ein Cyberangriff trifft Unternehmen und Privatpersonen mit voller Wucht: Ransomware verschlüsselt Ihre gesamte IT-Infrastruktur, CEO-Fraud leert Ihre Konten, Krypto-Betrug vernichtet Ihr Vermögen. In dieser Ausnahmesituation benötigen Sie nicht nur IT-Forensiker, sondern eine spezialisierte strafrechtliche Begleitung, die Ihre Rechte als Geschädigter konsequent durchsetzt – von der ersten Stunde an.
Als Fachanwältin für Strafrecht mit Spezialisierung auf die Opfervertretung biete ich Unternehmen und Privatpersonen eine umfassende strafrechtliche Begleitung nach Cybervorfällen. Mein Fokus liegt auf der strafprozessualen Durchsetzung Ihrer Rechte: professionelle Strafanzeige, Begleitung der Ermittlungen, Rückgewinnungshilfe und Schadensersatzdurchsetzung im Strafverfahren.
Warum ein Fachanwalt für Strafrecht bei Cybercrime?
Die strafrechtliche Aufarbeitung von Cybervorfällen erfordert eine spezifische Expertise, die über das IT-Recht hinausgeht. Während IT-Rechtler die datenschutz- und vertragsrechtlichen Aspekte abdecken, liegt mein Fokus auf der strafprozessualen Durchsetzung Ihrer Rechte: Wer hat den Schaden verursacht? Wie kann der Täter zur Verantwortung gezogen werden? Und wie können Sie Ihren Schaden zurückerhalten?
Die Strafverfolgungsbehörden verfügen über Instrumente, die im zivilrechtlichen Verfahren nicht zur Verfügung stehen: internationale Rechtshilfe, Beschlagnahme von Kryptowährungen, Telekommunikationsüberwachung und Zusammenarbeit mit Europol und Interpol. Eine professionelle Geschädigtenvertretung stellt sicher, dass diese Instrumente effektiv für die Wiedererlangung Ihres Schadens eingesetzt werden.
Sofortmaßnahmen nach einem Cyberangriff
In den ersten Stunden nach einem Cyberangriff werden die Weichen gestellt. Wir unterstützen Sie bei der sofortigen strafrechtlichen Bewertung des Vorfalls, der Koordination der Beweissicherung in Abstimmung mit IT-Forensikern, der professionellen Erstattung der Strafanzeige bei der zuständigen Cybercrime-Dienststelle – in NRW bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln – sowie der Erfüllung etwaiger Meldepflichten nach dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) und der DSGVO.
Ermittlungsbegleitung und Akteneinsicht
Wir begleiten die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden durch gezielte Ermittlungsanregungen, beantragen frühzeitig Akteneinsicht gem. § 406e StPO und stellen sicher, dass Ihre Interessen als Geschädigter im gesamten Ermittlungsverfahren gewährleistet werden. Gerade bei technisch komplexen Sachverhalten ist die Kommunikation zwischen Ihrem IT-Forensik-Team und den Ermittlungsbehörden entscheidend – wir fungieren als juristische Schnittstelle und übersetzen technische Erkenntnisse in strafprozessual verwertbare Beweismittel.
Rückgewinnungshilfe bei Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten
Bei Ransomware-Angriffen und Krypto-Betrug besteht die Möglichkeit, über strafprozessuale Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe beschlagnahmte Bitcoin und andere Kryptowährungen für das geschädigte Unternehmen zu sichern. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Blockchain-Forensikern verfolgen wir die Finanzströme, identifizieren Wallets und wirken auf die Beschlagnahme der Vermögenswerte gem. §§ 111b ff. StPO hin.
Schadensersatz im Strafverfahren
Werden die Täter identifiziert und angeklagt, vertreten wir Ihre Interessen in der Hauptverhandlung und machen Ihre Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren gem. §§ 403 ff. StPO geltend. So können Sie Ihren Schaden unmittelbar im Strafverfahren durchsetzen, ohne ein separates Zivilverfahren führen zu müssen.
NIS2-Compliance und strafrechtliche Beratung bei Meldepflichten
Seit Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) im Dezember 2025 unterliegen zahlreiche Unternehmen erweiterten Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Wir beraten Sie zu den strafrechtlichen Implikationen von Cybervorfällen und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Pflichten erfüllt.
Typische Cybercrime-Szenarien
• Ransomware-Angriffe und digitale Erpressung (§§ 253, 303a, 303b StGB)
• CEO-Fraud und Business E-Mail Compromise (§ 263 StGB)
• Krypto-Betrug und Investment-Fraud (§§ 263, 264a StGB)
• Auspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a, 202b StGB)
• Computersabotage und Datenveränderung (§§ 303a, 303b StGB)
• Identitätsdiebstahl und Phishing (§§ 267, 269 StGB)
• Online-Betrug über Fake-Shops und betrügerische Plattformen (§ 263 StGB)
• Cyberstalking und digitale Gewalt (§ 238 StGB)
Unser Netzwerk: Strafrecht und IT-Forensik aus einer Hand
Cybercrime-Fälle erfordern eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Wir arbeiten eng mit spezialisierten IT-Forensikern, Blockchain-Analysten und Datenschutzexperten zusammen. Unsere Aufgabe ist die strafrechtliche Steuerung: Wir übersetzen die technischen Erkenntnisse in strafprozessual verwertbare Beweise und sorgen dafür, dass die Ermittlungsergebnisse für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche optimal genutzt werden.
Kontakt – Soforthilfe bei Cyberangriffen
Bei einem akuten Cybervorfall zählt jede Stunde. Kontaktieren Sie mich umgehend für eine erste strafrechtliche Einschätzung und die Einleitung von Sofortmaßnahmen.
Dr. Anja Riemann-Uwer, LL.M. | Partnerin
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
SCHULTE. | Rechtsanwälte PartGmbB
Telefon: 0211/17129909
