SCHULTE.Rechtsanwälte PartmbB | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Bundesweite Vertretung | Beratung

Als Fachanwälte für Strafrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Verbände, Körperschaften sowie Einzelpersonen im gesamten Spektrum des Strafrechts bundesweit an vier Standorten in Deutschland.

Die perfekte Lösung für unseren Mandanten steht bei unserer Arbeit stets im Vordergrund. Neben den strafrechtlichen Sanktionen behalten wir auch die persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Konsequenzen unserer Auftraggeber im Blick.

Unser Verteidigungsansatz ist auf eine zügige, schnelle und stille Verfahrensbeendigung gerichtet.

Als moderne Kanzlei haben wir unmittelbaren Zugriff auf juristische Datenbanken zu den tagesaktuellen Gerichtsentscheidungen.

Wir verfügen verschlüsselte Technologien, sodass wir mit unseren Mandanten auch über große Entfernungen hinweg sicher kommunizieren können.

Unsere Kompetenz ist die umfassende Vertretung unserer Auftraggeber vor, während und nach strafrechtlichen Ermittlungen. Strafverteidiger mit Engagement garantieren beste Ergebnisse.

Strafrecht | Wirtschaftsstrafrecht

Unsere Strafverteidiger sind flexibel und schlagfertig. Als Team verteidigen wir Unternehmen. Als Einzelanwälte übernehmen unsere Spezialisten Individualverteidigungen.

Die Kompetenz unserer Strafverteidigung beruht auf Erfahrung aus unzähligen Strafverfahren und Hauptverhandlungen.
Nur wer aus dem Gerichtssaal weiß, wie Ermittlungsbehörden und Gerichte wirklich denken, kann eine erfolgreiche Verteidigung garantieren.

Höchste Spezialisierung im gesamten Leistungsspektrum des Strafrechts ist unsere Grundlage. Breite kommunikative, rechtliche, wirtschaftliche sowie interdisziplinäre Fähigkeiten unser Markenzeichen.

Die Verteidiger von SCHULTE.Rechtsanwälte verbinden fundierte Verteidigung im Straf- und Wirtschaftsstrafrecht mit einer agilen, modernen und mandatskonzentrierten Methodik. Qualitätsmerkmal unserer Strafverteidigung ist dabei Geschwindigkeit, Präzision, Kommunikation und Kooperation.

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Schulte.Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft


Überblick | Leistungen

Strafprozesse | Ermittlungsverfahren

Wir sind Fachanwälte für Strafrecht individuell stark; schlagfertig als Team.

Die Verteidigung in Strafverfahren ist unsere Leidenschaft. Überwiegend vertreten und beraten wir Unternehmen oder deren Mitarbeiter. Aus jahrelanger Berufserfahrung wissen wir, wie man Verfahren führt und gewinnt.
Wir bringen unsere Mandanten schönend durch die Kriese und haben - neben strafrechtlichen Sanktionen - die persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Konsequenzen im Blick.

Sowohl in der Hauptverhandlung, als auch bei Durchsuchungen und Verhaftungen helfen wird weiter. Durch frühzeitiges Handeln im Ermittlungsverfahren lässt sich häufig die Hauptverhandlung vermeiden.

Diskret und effektiv gehen wir auch gehen wir auch gegen eine Vermögensbeschlagnahme vor.

Unternehmen und Strafrecht

Unternehmen können plötzlich und unerwartet in Berührung mit den Strafverfolgungsbehörden kommen. Was Unternehmen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen häufig nicht wissen: Sie können sich mit Hilfe eines Strafverteidigers aktiv beteiligen, das Strafverfahren steuern und das Unternehmen schützen.

SCHULTE.|Rechtsanwälte ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei.
Als Fachanwälte für Strafrecht gehört die Verteidigung von Unternehmen, die Individualverteidigung von Mitgliedern der Unternehmensorgane oder Mitarbeitern zum Tagesgeschäft.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in der Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht entwickeln wir die perfekte Strategie für unsere Mandanten und halten materiellen und immateriellen Schaden von dem Unternehmen fern.

Gegen vorverurteilende mediale Berichtserstattung gehen wir mit Unterlassungsverfügungen vor.

Durchsuchung | Verhaftung | Beschlagnahme

Ist ein Unternehmen von Zwangsmaßnahmen - Durchsuchung | Verhaftung | Beschlagnahme - betroffen, droht dem Betroffenen ein hoher persönlicher Schaden und dem Unternehmen ein irreparabler Imageverlust.

Aus dem intendierte Überraschungseffekt einer Durchsuchung folgt, dass sich die Beschuldigten unerwartet einer Vielzahl von Ermittlungsbeamten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerbehörden gegenübersehen.

Als Fachanwälte für Strafrechtkennen wir nicht nur die Praxis der verschiedenen Ermittlungsbehörden bei den durchgeführten Durchsuchungen, sondern können auch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme beurteilen. Als Strafverteidiger stellen wir sicher, dass nur die nach der Strafprozessordnung (StPO) zulässigen Gegenstände mitgenommen und beschlagnahmt werden.
Gegen eine unrechtmäßige Beschlagnahme kann Widerspruch eingelegt werden.

Erfolgt eine Verhaftung eines Beschuldigten haben wir die Möglichkeit, dagegen mit der Haftbeschwerde vorzugehen.

Aufgrund unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Unternehmensanwälte kennen wir die Risiken von Zwangsmaßnahmen und können gezielt dagegen vorgehen. Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir den Ablauf von Ermittlungsverfahren aus erster Hand und moderieren den Umgang mit der Ermittlungsbehörde.

Vertretung von Geschädigten | Zeugenbeistand | Nebenklage | Schadensersatz | Schmerzensgeld

Seit dem Jahr 2009 sieht die Strafprozessordnung das Recht auf Beiziehung eines Zeugenbeistands vor.
Dafür gibt es gute Gründe: der Zeuge ist zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

Ist unklar, ob sich ein Zeuge mit seiner Aussage selbst belasten kann, begleiten wir die Zeugen als Zeugenbeistand. Unsere Anwälte sind in Straf- und Wirtschaftsverfahren mit der Begleitung von Zeugen seit Jahren vertraut und führen vor der Vernehmung intensive Gespräche zu den typischen Themen

- Risiko der Selbstbelastung,
- Strafbarkeitsrisiken durch falsche Zeugenaussagen,
- Auskunftsverweigerungsrechte des Zeugen,
- Beanstandungsrecht von unzulässigen Fragen durchsetzen.

Dem geschädigten Zeuge kommen nach der Strafprozessordung weitergehende Rechte zu. Er ist selbständiger Prozessbeteiligter und kann sich über die Nebenklage dem Strafverfahren gegen den Täter anschließen.
Im Adhäsionsverfahren kann das Opfer einer Straftat seine Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen

Unsere Fachanwälte für Strafrecht begleiten Zeugen zu Vernehmungen, treten als Nebenkläger vor Gericht auf und setzen im Adhäsionsverfahren Geldforderungen durch.

Internal Investigations | Unternehmensinterne Untersuchungen

Steht der Verdacht im Raum, dass ein Unternehmen durch eigene Mitarbeiter oder externe Dritte geschädigt worden sein könnten, ist eine unternehmensinterne Untersuchung (Internal Investigations) durch Fachanwälte für Strafrecht sinnvoll.

- Fehlverhalten kann frühzeitig erkannt und behoben werden,
- weitere Straftaten können verhindert oder abgewendet werden,
- Folgeschäden können minimiert werden.

Mit der Aufklärung und Bewertung des Sachverhalts werden gerichtsfeste Beweismittel gewonnen, mit deren Hilfe arbeitsrechtliche (Abmahnung, außerordentliche Kündigung) oder strafrechtliche Sanktionen (Strafanzeige) rechtssicher durchgesetzt werden können.

Was häufig Unternehmen übersehen: auch für das Unternehmen selbst besteht die Möglichkeit, sich aktiv im Strafverfahren zu beteiligen und so das Unternehmen zu schützen.
Mit Mandatierung eines eigenen Strafverteidigers können Unternehmen das Verfahren aktiv mitbestimmen.

Als Fachanwälte für Strafrecht beachten wir bei internen Untersuchungen die notwendigen straf-, arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, um die Erkenntnisse später gerichtssicher einführen zu können. Mit einer rechtskonformen Vorgehensweise stellen sicher, dass unsere Auftraggeber mit internen Ermittlungen einen maximalen Mehrwert bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gegnern erreichen.

SCHULTE.|Rechtsanwälte ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei und verfügt über eine jahrelange praxiserprobte Expertise bei internen Ermittlungen innerhalb von Unternehmen.

Strafrechtliche Compliance | Gesetzestreue im Unternehmen

Auch für kleine und mittelständische Unternehmen ist strafrechtliche Compliance (Regeltreue) ein Thema.

Das Unternehmen geht ein hohes Risiko ein, wenn gesetzliche Bestimmungen von Mitarbeitern nicht eingehalten werden. So führen Verstöße gegen Gesetze zu Strafen, Bußgeldern und insbesondere zu einem Imageschaden des Unternehmens.

Mit der richtigen Compliance-Strategie befolgen Mitarbeiter nicht nur an das geltende Recht, sondern auch das Wertesystem ihrer Organisation. Entsprechend haben sich Compliance-Management-Systeme (CMS) in Unternehmen zur Einhaltung der Gesetze und als Mittel der Selbstregulierung etabliert.

Existiert kein Compliance-System, bedeutet dies eine zivil- und strafrechtliches Haftungsrisiko für das Unternehmen und der Geschäftsführung. Entsprechend dient ein Compliance-Programm der Vermeidung haftungsrelevanter Risiken. sowie der Vermeidung persönlicher Haftung. Dabei gibt es kein 'one size fits all'; das Compliance-System muss zu den Bedürfnissen des Unternehmen passen.

Aus unserer jahrelangen Erfahrung als Strafverteidiger kennen wir die potenziellen Strafbarkeitsrisiken, können gezielt dagegen absichern und ein Criminal-Compliance-System installieren. Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir Strafprozesse aus erster Hand; das unterscheidet uns von anderen Beratern.

Mit individuell zugeschnittenen Leitfäden hilft unser anwaltliches Kompetenzteam Unternehmen, strafrechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren. Wir erstellen individuelle Leitfäden für Mitarbeiter und führen, beispielsweise für den Umgang mit Kunden oder Social Media, Schulungen durch.

Referenzen

Entwicklung und Implementierung von Compliance-Programmen und Schulungsveranstaltungen in Unternehmen sowie Audits für Unternehmen mit internen Ermittlungen (Internal Investigations).

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