Strafrecht | Nebenklagerecht
Besondere Expertise im Straf- und Nebenklagerecht, aber auch im Zivilrecht (Adhäsionsverfahren) wird von unseren Mandanten als Qualitätsmerkmal unserer Beratung anerkannt.
Unsere Anwältinnen und Anwälte sind mit der Vertretung in medienwirksamen Verfahren im Zusammenhang mit Strafverfahren, Nebenklagevertretungen, arbeitsstrafrechtlichen Aspekten, Korruptionsdelikten und vielem mehr befasst.
Aufgrund unserer Spezialisierung können wir unseren Mandanten mit langjähriger praktischer Erfahrung im Strafrecht zur Seite stehen.
Ob Unternehmen oder Privatperson - wir stehen Ihnen als Einzelanwalt oder als Team von Strafverteidigern zur Verfügung und verteidigen Ihre Rechte durch alle Instanzen.
Bundesweite Vertretung | Beratung
Als Fachanwälte für Strafrecht sind unsere Rechtsanwälte hoch spezialisiert. Sie verfügen über langjährige Berufserfahrung und blicken auf zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren zurück.
Aufgrund der Größe und Struktur der Kanzlei sind wir jederzeit in der Lage, auf Krisensituationen - Durchsuchung, Verhaftung, Beschlagnahme - schnell und effizient zu reagieren. Gleichzeitig bieten wir unseren Mandanten eine außergewöhnlich hohe Fachkompetenz.
Die bundesweite Tätigkeit unserer Fachanwälte für Strafrecht als Strafverteidiger, Wirtschaftsanwälte, Zeugenbeistände und Berater umfasst alle Phasen des Strafverfahrens.
Durch unsere präventive Beratung (Compliance) können Strafverfahren vermieden werden. So wird die Reputation unserer Mandanten geschützt und Verfahren kommen erst gar nicht an die Öffentlichkeit.
Überblick | Rechtsgebiete
Die Strafverteidiger von SCHULTE.Rechtsanwälte vertreten Mandanten bei besonderen Herausforderungen im Arbeitsstrafrecht.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ebenso ins Visier der Strafermittler geraten wie Betriebsräte, Vorstände oder Aufsichtsräte.
Öffentlichkeitswirksame Durchsuchungen können sowohl dem Unternehmen selbst als auch seinen Leistungsträgern erheblichen materiellen und immateriellen Schaden zufügen. Neben Imageverlust und strafrechtlichen Risiken drohen hohe Bußgelder.
In der Praxis sieht sich der Arbeitgeber häufig Vorwürfen ausgesetzt wie z.B:
Arbeitsunfälle | fahrlässige Körperverletzung | fahrlässige Tötung | Nichteinhalten von Sicherheitsvorschriften,
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen,
Lohnsteuerhinterziehung,
Verstöße gegen Arbeitsschutzregelungen | Arbeitszeitregelungen,
illegale Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger,
Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns,
Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Unternehmensverantwortlichen | Organisationsverschulden.
Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmerüberlassung.
Durch die Vertretung zahlreicher Unternehmen, leitender Angestellter und Arbeitnehmer verfügen unsere auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte über die notwendige Fachkompetenz für die optimale Strategie.
Wir verstehen uns als ganzheitliche Rechtsberater für Unternehmen.
Damit bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften der Verdacht eines Organisationsverschuldens gar nicht erst aufkommt und sich die Verantwortlichen gegenüber den Ermittlern sofort entlasten können, entwickeln wir maßgeschneiderte Compliance-Konzepte.
Das Gesundheitswesen ist in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt. Staatsanwaltschaften haben Sonderdezernate für Arzt- und Medizinstrafrecht eingerichtet.
Ärzte und Klinikverantwortliche sehen sich häufig dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung, der Körperverletzung, des Abrechnungsbetruges, der Bestechung, der Bestechlichkeit, der Vorteilsnahme, der Urkundenfälschung, des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz etc. ausgesetzt.
Als Fachanwälte für Strafrecht haben wir neben der klassischen Strafverteidigung auch die Approbation, die Zulassung als Vertragsarzt und den Umgang mit der Kassenärztlichen Vereinigung im Blick.
Neben Ärzten vertreten und beraten wir Kliniken, Krankenhäuser, Apotheken, Labore, Pflegeeinrichtungen, Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller.
Als Fachanwälte für Strafrecht verstehen wir uns als umfassende Rechtsberater. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir tragfähige Compliance-Konzepte und können so die Verantwortlichen bereits im Vorfeld vom Vorwurf des Organisationsverschuldens entlasten.
Kurroption | Strafverteidigung
Unsere Fachanwälte für Strafrecht verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in zahlreichen korruptionsstrafrechtlichen Verfahren wegen Bestechung, Vorteilsgewährung etc.
Die Strafverteidigung von Beschuldigten und die Vertretung von Unternehmen bei korruptionsstrafrechtlichen Vorwürfen gehört zu den Kernkompetenzen der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger von SCHULTE.Rechtsanwälte.
Als kompetente Strafverteidiger wissen wir: In der Praxis der Strafverfolgungsbehörden ist die Bandbreite der Korruptionsdelikte enorm und ein entsprechender Anfangsverdacht wird schnell bejaht.
Häufig sind z.B. Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften (besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung § 335 StGB), in Kommunalbehörden, bei der Unterstützung von Bürgermeisterwahlkämpfen, im Zusammenhang mit Spenden und Sponsoring, unzulässigem Marketing, der Annahme von Einladungen und Reisen, Veranstaltungen und Bewirtungen, angeblich überhöhten Honoraren für Fachvorträge, sog. "Kick-Backs" an Entscheidungsträger. Kick-Backs" an Entscheidungsträger (z.B. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge), im Gesundheitswesen oder auch bei der Beeinflussung des Wettbewerbs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB).
Gerade im Korruptionsstrafrecht bestehen für Beschuldigte und Unternehmen besondere Strafbarkeitsrisiken, die existenzvernichtend sein können. So sieht das Strafrecht nicht nur hohe Freiheits- und Geldstrafen vor, sondern auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, den Verlust der Geschäftsführerposition etc.
Unsere auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen aufgrund der Vertretung zahlreicher Unternehmen, Mitarbeiter und Amtsträger über die notwendige fachliche Expertise für die optimale Strategie. Vertrauen Sie unserer Erfahrung im Korruptionsstrafrecht!
Registerrecht | Betratung und Vertretung
Als Strafrechtsanwälte für Unternehmen und Führungskräfte wissen wir, dass bei behördlichen Ermittlungen neben den strafrechtlichen Risiken weitere Konsequenzen drohen.
Registerrechtliche Konsequenzen treffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen im Hinblick auf
• das Gewerbezentralregister, insbesondere die gewerberechtliche Zuverlässigkeit, die eine Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit ist,
• die Fähigkeit, weiter Geschäftsführer | Vorstand sein zu dürfen (vgl. § 6 GmbHG),
• das Bundeszentralregister, Führungszeugnis,
• Eintrag des Unternehmens und der Verantwortlichen in das Wettbewerbsregister | Korruptionsregister auf Länderebene.
Als Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung beraten und vertreten wir Beschuldigte und Unternehmen in registerrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Ist eine Registereintragung nicht zu vermeiden, besteht unser Verteidigungsansatz darin, eine vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister | Korruptionsregister zu erreichen. Hierzu müssen bereits vor einer Verurteilung oder einer Bußgeldentscheidung die notwendigen Weichen gestellt werden.
Aufgrund der Vertretung zahlreicher Unternehmen im Registerrecht verfügen unsere Fachanwälte für Strafrecht über die notwendige fachliche Expertise, um Eintragungen zu verhindern und bereits erfolgte Eintragungen löschen zu lassen.
Im Wirtschaftsleben kommt neben dem Betrug (§ 263 StGB) der Untreue (§ 266 StGB) eine besondere Bedeutung zu.
Als Strafverteidiger sind wir nahezu täglich mit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs und des Vorwurfs der Untreue befasst.
Betroffen sind Geschäfte, die sich im Nachhinein als nachteilig für das Unternehmen herausstellen. Die Ermittlung des Schadens ist insbesondere dann schwierig, wenn es sich um komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge handelt.
Ein Anfangsverdacht ergibt sich insbesondere bei:
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen durch Krankenhäuser, Ärzte oder Pflegedienst,
Beantragung von Subventionen und Fördermitteln,
Versicherungsbetrug | Prozessbetrug,
Sportwetten,
unternehmensschädigende Rechtsgeschäfte,
in-sich-Geschäfte von Geschäftsführern mit nahestehenden Personen,
zu hohe Vergütungen von Leistungsträgern.
Die Dogmatik der Betrugs- und Untreuetatbestände ist umfangreich; es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen.
Für eine erfolgreiche Verteidigung muss ein Strafverteidiger die Rechtsprechung im Detail beherrschen, über Prozesserfahrung verfügen und die wirtschaftliche Situation rasch erfassen.
Als Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Beschuldigten, Unternehmen und Betrugsopfern bei Betrugs- und Untreuevorwürfen mit unserer Fachkompetenz zur Verfügung.
Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer ist auch als ehrenamtliche Richterin am Anwaltsgericht Düsseldorf tätig.
Mit ihrer umfassenden Expertise im Berufs- und Disziplinarrecht ist Frau Dr. Riemann-Uwer in der Lage, Mandate für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Ärztinnen und Ärzte aus dem gesamten Bundesgebiet kompetent und engagiert zu bearbeiten. Ihr umfassendes Wissen und ihre langjährige Erfahrung tragen dazu bei, faire und gerechte Entscheidungen zu treffen, die sowohl dem Recht als auch den Beteiligten gerecht werden.
Als ehrenamtliche Richterin am Anwaltsgericht Düsseldorf bringt sie nicht nur juristischen Sachverstand ein, sondern auch die Perspektive einer Anwältin, die die Herausforderungen und Belange ihrer Mandanten kennt.
Mit ihrem Engagement setzt sich Frau Dr. Riemann-Uwer dafür ein, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu stärken und das Ansehen der Anwaltschaft und der Ärzteschaft zu fördern.
Für weitere Informationen zu den Themen Berufs- und Disziplinarrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Jedes Unternehmen ist heute der Gefahr ausgesetzt, Opfer von Cyberangriffen zu werden. Hacker können ganze Unternehmen lahmlegen oder sensible Daten ausspionieren.
Dabei sind es nicht immer nur Hackerangriffe von außen, die die Unternehmens-IT bedrohen. Auch Urheberrechtsdelikte, z.B. illegale Downloads von Musik und Filmen, fallen in den Bereich des IT-Strafrechts.
In der Praxis relevant sind insbesondere folgende Straftatbestände:
• Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB),
• Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB),
• Datenveränderung und Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB),
• Hass-Delikte, welche von Beleidigung (§§ 185ff. StGB) bis zur Bedrohung (§ 241 StGB) reichen.
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht besonders haftungsgefährdet. Gelangen personenbezogene Daten unrechtmäßig zur Kenntnis Dritter, drohen empfindliche Bußgelder.
Unsere Fachanwälte für Strafrecht vertreten und beraten Unternehmen und Privatpersonen mit ihrer Expertise im IT-Strafrecht und Datenschutzrecht.
Im Unternehmensalltag können sowohl das Unternehmen selbst als auch seine Mitarbeiter Opfer von Straftaten oder Belästigungen werden.
Unternehmen sind häufig Opfer von Straftaten in den Bereichen
- Falschabrechnungen | Arbeitszeitbetrug | Ausstellung falscher Zeugnisse
- Geheimnisverrat | Datendiebstahl
- Urheberrechtsverletzungen | Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Opfer von Mobbing, Stalking, Hassmails oder Drohungen werden.
Unsere auf Strafrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte vertreten und beraten Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund unserer fachlichen Expertise im Opfer- und Nebenklagerecht.
Wir stellen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), fertigen Strafanzeigen, treten dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger bei (§§ 395 ff. StPO) und verfolgen zivilrechtliche Ansprüche im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO).
Bei Straftaten im Sport drohen nicht nur staatliche, sondern auch verbandsrechtliche Sanktionen. Der Reputationsverlust bei Hausdurchsuchungen und öffentlichen Hauptverhandlungen ist enorm.
Die Rechtslage ist für den Laien aufgrund komplizierter normativer Vorgaben unübersichtlich, die Sanktionen empfindlich.
Zu den Mandanten von SCHULTE.Rechtsanwälte zählen Sportler, Vereine und Verbände.
Als Fachanwälte für Strafrecht verteidigen wir ergebnisorientiert. Im Vordergrund stehen die Vermeidung einer öffentlichen Vorverurteilung sowie die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ohne Hauptverhandlung.
Die Expertise unserer Fachanwälte für Strafrecht ermöglicht es, im Bereich des Sportstrafrechts unterschiedliche Perspektiven einzunehmen und bestehende Risiken zu analysieren und zu bewerten. So haben wir neben der strafrechtlichen Tragweite auch die berufsrechtlichen und persönlichen Konsequenzen unserer Mandanten im Blick.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine professionelle steuerstrafrechtliche Verteidigung eine koordinierte Abstimmung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und den Steuerabteilungen der Unternehmen voraussetzt. Im Austausch mit diesen Spezialisten bewerten wir den Sachverhalt strafrechtlich und geben Handlungsempfehlungen.
Vermögende Privatpersonen, Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vertrauen auf unsere fachliche Kompetenz in der Frage der strafbefreienden Selbstanzeige.
Kernbereiche unserer anwaltlichen Tätigkeit im Steuerstrafrecht sind.
- Steuerstrafrechtliche Selbstanzeige,
- Verteidigung und Beratung in laufenden Steuerstrafverfahren,
- Präventive Beratung | Tax Compliance,
- Zolldelikte,
- Begleitung von Betriebsprüfungen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts und der Selbstanzeige sind wir in der Lage, bundesweit zu verteidigen und zu beraten. Auch im Ernstfall - Durchsuchung | Verhaftung - stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Strafrecht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Verteidigung im Umweltstrafrecht ist durch ein Ineinandergreifen zahlreicher strafrechtlicher, bußgeldrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Vorschriften gekennzeichnet. Die Verteidigung bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht. Darüber hinaus sind europarechtliche Vorgaben im Umweltrecht und der wissenschaftliche Stand der Technik zu beachten.
Umweltgefährdende Handlungen oder strafbewehrtes Unterlassen sind im Strafgesetzbuch oder in Spezialgesetzen normiert. Dementsprechend laufen Straf- und Verwaltungsverfahren parallel.
Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Vorwurf des Organisationsverschuldens gegenüber den Verantwortlichen im Unternehmen, wenn Mitarbeiter nicht, nicht ausreichend oder unregelmäßig unterwiesen wurden. Hierbei handelt es sich nicht um eine vorsätzliche Straftat, sondern um ein fahrlässiges Unterlassen, das aber ebenso strafbar ist.
Als Fachanwälte für Strafrecht können wir Unternehmen helfen, sich erfolgreich vom Vorwurf des Organisationsverschuldens zu entlasten.
Wir verstehen uns als ganzheitliche Rechtsberater. Dementsprechend entwickeln unsere Anwälte Compliance-Konzepte im Unternehmen, damit strafrechtliche Risiken und ein Organisationsverschulden gar nicht erst entstehen.
Verkehrsdelikte ereignen sich täglich. Daher machen Verkehrsdelikte einen großen Teil der strafrechtlichen Praxis aus.
Im Gegensatz zur Verkehrsordnungswidrigkeit ist die Begehung einer Verkehrsstraftat eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Darüber hinaus kann das Gericht ein Fahrverbot verhängen (§ 44 StGB) oder die Fahrerlaubnis ganz entziehen (§ 69 StGB). Diese Maßnahmen können für den Betroffenen existenzielle Bedeutung haben. Zudem erfolgt eine Eintragung in das Fahreignungsregister.
In der Praxis relevante Straftatbestände sind
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB),
- fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (§ 222 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB),
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB),
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB),
- Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB),
- Vollrausch (§ 323a StGB),
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
Aufgrund der Vertretung zahlreicher Verkehrsordnungswidrigkeiten und der Verteidigung von Verkehrsstraftaten verfügen unsere Fachanwälte für Strafrecht über die notwendige fachliche Expertise für eine optimale Vertretung.
Bereits im Ermittlungsverfahren können Vermögenswerte eingefroren und Infrastruktur beschlagnahmt werden. Der Geschäftsbetrieb wird lahm gelegt und der Handlungsspielraum eingeschränkt.
Als Fachanwälte für Strafrecht gelingt es uns mit der richtigen Taktik und fachlicher Expertise im Bereich der Vermögensabschöpfung, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen. Ziel unserer Verteidigung ist es dabei stets, den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wir verteidigen unsere Mandanten in allen Phasen der Vermögensabschöpfung.
Häufig sind auch Dritte von der Vermögensabschöpfung betroffen, die - ohne es zu wissen - von einer Tat profitiert haben. Dabei ist es unerheblich, ob die Dritten von den rechtswidrigen Handlungen Kenntnis hatten oder nicht. Die Übertragung rechtswidrig erlangter Vermögenswerte auf Dritte schützt nicht vor der Einziehung.
Bei der Bestimmung des illegalen Vermögens hat das Gericht einen weiten Ermessensspielraum: Auch wenn die illegale Herkunft nicht zweifelsfrei feststeht, aber vermutet wird, droht die Einziehung.
Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung sind wir in der Lage, im Bereich der Vermögensabschöpfung bundesweit zu verteidigen. Auch im Ernstfall - Durchsuchung | Verhaftung - stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Strafrecht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Nach Deutschland eingeführte Waren unterliegen besonderen zollrechtlichen Anmeldepflichten. Verstöße gegen Anmeldevorschriften, Ausfuhr- und Embargobestimmungen können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und seine Mitarbeiter nach sich ziehen.
Die zuständigen Zollämter und Zollfahndungsämter verfügen über weitreichende Kontrollmöglichkeiten und leiten bereits bei Verdacht eines Verstoßes unverzüglich ein Ermittlungsverfahren ein.
Praxisrelevante Themen sind dabei häufig
- Falsche oder unvollständige Anmeldung von Waren,
- Verwendung falscher Vordrucke
- Verstöße gegen Ausfuhrkontrollen | Bannbruch.
Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung sind wir in der Lage, bundesweit auf dem Gebiet des Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrechts zu verteidigen. Auch im Ernstfall - Durchsuchung | Festnahme - stehen Ihnen unsere Strafrechtler als Ansprechpartner zur Verfügung.