Bundesweite Vertretung und Beratung im Straf- und Nebenklagerecht
Als Fachanwälte für Strafrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Verbände, Körperschaften sowie Privatpersonen im gesamten Spektrum des Strafrechts bundesweit an vier Standorten in Deutschland.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht stets die optimale Lösung für unsere Mandanten. Neben den strafrechtlichen Sanktionen haben wir auch die persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Konsequenzen unserer Mandanten im Blick.
Unser Verteidigungsansatz ist auf eine schnelle, zügige und geräuschlose Verfahrensbeendigung ausgerichtet.
Als moderne Kanzlei haben wir direkten Zugang zu juristischen Datenbanken mit tagesaktuellen Gerichtsentscheidungen.
Wir verfügen über verschlüsselte Technologien, die es uns ermöglichen, mit unseren Mandanten auch über große Entfernungen sicher zu kommunizieren.
Unsere Kompetenz liegt in der umfassenden Vertretung unserer Mandanten vor, während und nach strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Strafverteidiger mit Engagement garantieren beste Ergebnisse.
Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer unterstützt als zertifizierte Nebenklage- und Opferschutzvertreterin Verletzte bei Zeugenvernehmungen.
Sie schützt Geschädigte vor Übergriffen und Bloßstellungen im Ermittlungs- und Strafverfahren.
Strafrecht | Nebenklagerecht | Adhäsionsverfahren
Nur wer aus dem Gerichtssaal weiß, wie Ermittlungsbehörden und Gerichte wirklich denken, kann eine erfolgreiche Verteidigung garantieren.
Höchste Spezialisierung im gesamten Leistungsspektrum des Strafrechts ist unsere Basis.
Breite kommunikative, juristische, wirtschaftliche und interdisziplinäre Fähigkeiten sind unser Markenzeichen.
Opferanwalt gesucht | Worauf es bei der Suche nach dem besten Anwalt wirklich ankommt
Opferanwalt finden

Was macht einen guten Opferanwalt aus? Was zeichnet einen guten Rechtsbeistand aus? Woran erkennt ein Opfer einen kompetenten Opferanwalt? Muss ein Opferschutzanwalt Fachanwalt für Strafrecht sein? Finden Sie für sich als Verletzter nach einer Straftat den besten spezialisierten Opferanwalt.
• Wer ist ein geeigneter Opferanwalt? Ein guter Opferanwalt zeichnet sich durch Einfühlungsvermögen, Fachkompetenz und Engagement aus. Er kämpft leidenschaftlich für die Rechte der Opfer und setzt sich vehement für Gerechtigkeit ein.
• Woran erkennen Sie einen guten Opferschutzanwalt? Achten Sie auf sein Engagement, seine Erfahrung und seine Erfolgsbilanz. Ein guter Opferanwalt wird Sie unterstützen, beraten und Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite stehen.
• Muss ein Opferanwalt ein Fachanwalt für Strafrecht sein? Nicht unbedingt, aber Spezialkenntnisse im Opferrecht sind von Vorteil. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann jedoch zusätzliches Fachwissen einbringen.
Die Suche nach einem guten Opferanwalt kann schwierig sein. Mit Geduld und Entschlossenheit finden Sie den Anwalt, der Ihre Interessen am besten vertritt.
Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer steht Ihnen als erfahrene Opferanwältin zur Seite!
Opferanwalt in Deutschland

Als Opfer einer Straftat oder als Angehöriger werden Sie oft mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert.
Als Opferanwältin, Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht werde ich häufig gefragt, wer der beste Opferanwalt in Deutschland ist und wie man den besten Verletztenanwalt findet. Was zeichnet einen guten Opferanwalt aus und woran erkennt man den besten?
Diese Fragen möchte ich aus meiner Sicht als Opferanwältin und Fachanwältin für Strafrecht beantworten.
Grundsätzlich bezeichnet der Begriff "Opferanwalt" kein bestimmtes Rechtsgebiet, für das ein Rechtsanwalt aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Qualifikationen einen Fachanwaltstitel erwerben kann. Der Begriff "Opferanwalt" wird häufig für den Nebenklagevertreter in einem Strafverfahren verwendet.
Der Opferanwalt ist also der Anwalt des Geschädigten, der sich ausschließlich um die rechtlichen Interessen des Verletzten kümmert und versucht, alle rechtlichen Probleme des Geschädigten im Strafverfahren und idealerweise auch im Zivilverfahren optimal zu lösen. Ein Opferanwalt muss einfühlsam, zuverlässig und diskret mit den Anliegen seines Mandanten umgehen.
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht werde ich, Dr. Anja Riemann-Uwer, von der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" als Opfervertreterin empfohlen. Bei Fragen zur Opfervertretung können Sie sich gerne an mich wenden!
Ein Opferanwalt hilft

Waren Sie oder ein Angehöriger Opfer einer schweren Straftat, z. B. einer Sexualstraftat, einer gefährlichen Körperverletzung, eines Raubüberfalls oder eines Tötungsdelikts? Dann stellen sich oft viele Fragen:
- Gehören Sie zu den Angehörigen eines Opfers einer schweren Straftat, bei der ein Familienmitglied getötet wurde?
- Ist Ihr Kind Opfer einer schweren Straftat geworden und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
- Wo und wie kann ich als Opfer einer Straftat Anzeige erstatten und was passiert danach?
- Verstehen Sie als Opfer einer Straftat die deutsche Sprache nicht oder nur schwer?
- Habe ich als Opfer einer Straftat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld? Wer kümmert sich um meine Ansprüche?
- Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich und wie funktioniert er?
- Wie verhalte ich mich als Opfer einer Straftat?
- Gibt es die Möglichkeit, einen auf Opferrechte spezialisierten Anwalt zu konsultieren?
- Welche Rechte habe ich als Angehöriger eines Opfers einer schweren Straftat?
- Wer übernimmt meine Anwalts- und Gerichtskosten?
- Welche Rechte habe ich als Opfer häuslicher Gewalt und wie kann ich mich rechtlich dagegen wehren?
- Wie reagiere ich, wenn der Täter mich nach der Tat bedroht oder belästigt?
- Wie sollten sich Angehörige eines Opfers verhalten?
- Welche Rechte haben Sie als Opfer einer schweren Straftat?
- Wer ist der richtige Opferanwalt?
Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer steht Ihnen als erfahrene Opferanwältin zur Seite!
Gemeinsam stark: Hilfe für Opfer schwerer Straftaten und ihre Angehörigen

Niemand kann vorhersehen, Opfer einer Straftat zu werden.
Für die Strafverfolgung ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um Personenschäden wie schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, (versuchten) Totschlag, (versuchten) Mord oder um Sachschäden wie Diebstahl, Betrug, Raub, Sachbeschädigung oder Brandstiftung handelt.
Opfer von Straftaten und ihre Familien sind durch die Tat verletzt und verunsichert und wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen.
In solchen Situationen benötigen Opfer und ihre Angehörigen dringend professionelle juristische Unterstützung, um zu erfahren, wo sie Hilfe bekommen können und welche Rechte sie haben.
Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer steht Ihnen als erfahrene Opferanwältin zur Seite!
Nutzen Sie Ihr Recht als Opfer: Wann ist Nebenklage im Strafverfahren möglich?

Gemäß § 395 StPO ist es erlaubt, Nebenklage bei bestimmten Straftaten zu erheben:
• Sexualdelikte wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch gemäß den §§ 174 bis 182, 184i und 184j StGB,
• Mord und Totschlag, einschließlich versuchter Mord und Totschlag, gemäß den §§ 211 und 212 StGB
• Aussetzung, einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung im Amt, gemäß den §§ 221, 223 bis 226a und 340 StGB
• Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger,
• Menschenhandel, Kinderhandel, Zwangsheirat, Freiheitsberaubung, Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, besonders schwere Nötigung, gemäß den §§ 232 bis 239 Absatz 3, §§ 239a, 239b und 240 Abs. 4 StGB,
• Nachstellung, auch bekannt als Stalking, gemäß § 238 StGB
• Verstoß gegen Kontaktverbote, sowie andere Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG).
• Bestimmte Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht.
Die Möglichkeit der Nebenklage nach § 395 Abs. 3 StGB besteht auch, wenn jemand durch eine andere Straftat, insbesondere nach den §§ 185 bis 189, 229, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, §§ 249 bis 255 und 316a StGB verletzt worden ist. Der Verletzte kann jedoch nur aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der Schwere der Tat, der öffentlichen Klage als Nebenkläger beitreten.
Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer steht Ihnen als erfahrene Opferanwältin zur Seite!
Unterstützung minderjähriger Opfer: besondere Herausforderungen

Aus eigener Erfahrung möchten wir darauf hinweisen, dass minderjährige Opfer von Straftaten oft überstürzt und emotional reagieren.
In dieser schwierigen Situation vergessen sie oft, dass sie als Opfer eine entscheidende Rolle als Zeuge im Strafverfahren spielen.
Häufig steht des Geschädigte im Strafverfahren alleine da, weil der mutmaßliche Täter die Tat bestreitet und keine neutralen Zeugen zur Verfügung stehen.
Das Tatopfer muss vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und dem Verteidiger des Beschuldigten aussagen und kann sogar dazu gezwungen werden. Der Beschuldigte hingegen hat das Recht zu schweigen und gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Zudem gilt im Strafverfahren der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", was bedeuten kann, dass der Täter juristisch freigesprochen wird, obwohl er die Tat begangen hat.
In solchen Fällen kann es vorkommen, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Tatopfer selbst Anklage wegen falscher Verdächtigung oder anderer Delikte erhebt.
Diese Situation ist für die Geschädigten und ihre Familien sehr belastend. Daher ist es wichtig, im Vorfeld alle Beweise sorgfältig zu sichern, um eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters zu erreichen.
Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer steht Ihnen als erfahrene Opferanwältin zur Seite!
Hinweise akribisch sammeln – Erfolg ist garantiert!

Die Bedeutung von Indizien, die die Aussage des Opfers stützen, wird häufig unterschätzt. Auch wenn Indizien im Strafverfahren nicht als vollwertiger Beweis gelten, sind sie doch mehr als eine bloße Behauptung. Vielmehr dienen sie dem Gericht als Anhaltspunkt dafür, ob der Angeklagte die Tat begangen hat oder nicht. Beruht ein Urteil auf Indizien, muss das Gericht in der Begründung genau darlegen, warum es von der Schuld des Täters überzeugt ist. In einem Indizienprozess gibt es keine direkten Beweise für die Tatbeteiligung des Angeklagten oder für sein Geständnis. Stattdessen gibt es einzelne Tatsachen, die erst in ihrer Gesamtheit ein Bild ergeben, das die Schuld des Angeklagten zeigt.
Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer steht Ihnen als erfahrene Opferanwältin zur Seite!
Lassen Sie sich von einem Experten für Opferrechte unterstützen!

Für Sie als Opfer einer Straftat ist es sehr wichtig, dass Sie sich unmittelbar nach der Tat, spätestens aber zu Beginn des Strafverfahrens von einer kompetenten Rechtsanwältin oder einem kompetenten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählte Rechtsanwältin oder der von Ihnen gewählte Rechtsanwalt auf Opferrechte spezialisiert ist. Zwar gibt es in Deutschland keinen offiziellen Fachanwaltstitel für Opferrecht, jedoch werden im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht auch opferspezifische Aspekte behandelt. Ein Fachanwalt für Strafrecht wird aufgrund seiner Erfahrung regelmäßig mit Opferrechten außerhalb und innerhalb des Gerichtssaals konfrontiert. Es ist daher von Vorteil, wenn der Anwalt auch Fachanwalt für Strafrecht ist. Der Opferanwalt kann das Opfer von der ersten Vernehmung an während des gesamten Verfahrens begleiten und über den Fortgang des Verfahrens informieren. Er hat auch das Recht, bei jeder Vernehmung anwesend zu sein. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Rechte und Interessen des Opfers im Strafverfahren bestmöglich zu vertreten.
Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwältin für Strafrecht weiß ich, dass ein Opfer ohne anwaltliche Vertretung seine umfangreichen Rechte gegenüber dem anwaltlich vertretenen "mutmaßlichen" Täter kaum wirksam wahrnehmen kann. Viele Opfer glauben irrtümlich, dass das Gericht, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und Hilfsorganisationen ihnen im Strafverfahren Rechtsbeistand leisten. Nur ein auf Opferrechte spezialisierter Anwalt weiß genau, wann und wie konkrete Beweisanträge gestellt oder Befangenheitsanträge formuliert werden können.
Viele Opfer und auch Opferorganisationen wissen nicht, wie sie ihre Rechte im Strafverfahren effektiv wahrnehmen können. So wird das Recht auf Akteneinsicht in der Regel nur über einen Rechtsanwalt gewährt. Ohne anwaltliche Vertretung bleiben Opferrechte oft ungenutzt und es besteht sogar die Gefahr, dass das Opfer selbst zum Tatverdächtigen wird. Denn die Staatsanwaltschaft kann bei einem Freispruch ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschung einer Straftat einleiten. Es kann auch vorkommen, dass das Geschädigte nach einem Freispruch mit Schadenersatzforderungen konfrontiert wird.
Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer steht Ihnen als erfahrene Opferanwältin zur Seite!
Entscheidung für Nebenklage-, Adhäsions- und Zivilverfahren

Als Opferanwältin vertrete ich seit vielen Jahren von Düsseldorf aus bundesweit Opfer von Straftaten und deren Angehörige. Ich bin vertraut mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Tätern und Verteidigern. Meine Expertise erstreckt sich auch auf Verfahren vor dem Schwurgericht, in denen es um schwere Verbrechen wie Mord nach § 211 StGB, Totschlag nach § 212 StGB oder Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB geht. Darüber hinaus betreue ich seit vielen Jahren Opfer von Vergewaltigung nach § 177 StGB, gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB und schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB, auch minderjährige Opfer.
Als Ihre Anwältin werde ich für Sie Strafanzeige erstatten, Akteneinsicht beantragen und weitere rechtliche Schritte einleiten. Bei einer Nebenklage, einem Adhäsionsverfahren oder einer Zeugenvernehmung stehe ich Ihnen als Zeugenbeistand zur Seite. Bei Bedarf biete ich Ihnen auch Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt oder Stalking. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld je nach Art der erlittenen Straftat in vollem Umfang durchgesetzt werden.
Darüber hinaus können Sie als Opfer einer Straftat von meinen Kontakten zu verschiedenen Opferschutzorganisationen wie z.B. dem "Weißen Ring" profitieren. Auf der Website des "Weißen Rings" bin ich als Opferanwältin gelistet.
Aus meiner Erfahrung weiß ich auch, wann der "Weiße Ring" die Kosten für die Erstberatung von Opfern einer Straftat und deren Angehörigen übernimmt (sogenanntes "Hilfescheck-Verfahren"). Darüber hinaus besteht für Opfer einer Straftat die Möglichkeit, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bzw. dem Sozialen Entschädigungsrecht (ab 01.01.2024) zu beantragen.
Als Rechtsanwältin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt dieser Pflicht.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder Angehöriger eines Opfers sind, zögern Sie nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an mich als Fachanwältin für Strafrecht. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Dr. Anja Riemann-Uwer, LL.M. ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht und vertritt als Opferanwältin bundesweit Opfer von Straftaten.
Diese Tipps eines Opferanwalts könnten deine Zukunft verändern!

Als Opferanwältin empfehle ich Ihnen dringend, im Falle einer Straftat Beweise gegen den Täter zu sichern und Strafanzeige zu erstatten. Es ist auch ratsam, sich frühzeitig an einen auf Opferrechte spezialisierten Anwalt oder eine Anwältin zu wenden. Er wird Sie darüber informieren, wie Sie Beweise sichern und eine Strafanzeige für Sie verfassen können. Vor Gericht vertritt er Ihre strafrechtlichen Ansprüche im Rahmen der Nebenklage und/oder des Adhäsionsverfahrens.
Darüber hinaus kann er Ihre zivilrechtlichen Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden wie Schadensersatz, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden vor dem Zivilgericht geltend machen.
Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer steht Ihnen als erfahrene Opferanwältin zur Seite!
Übernahme der Kosten: Deine Rechte als Opfer und Angehöriger

Den Opfern und ihren Angehörigen entstehen Kosten, wenn sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um ihre Rechte im Rahmen einer Nebenklage oder einer Schadenersatzklage vor Gericht geltend zu machen. Im Falle einer Verurteilung hat der Angeklagte/Beschuldigte diese Kosten zu tragen. Bei bestimmten Nebenklagedelikten können die Kosten auch der Staatskasse auferlegt werden. Sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Bitte prüfen Sie, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die auch die Kosten der Nebenklage übernimmt. Darüber hinaus können Opferhilfeeinrichtungen wie der Weiße Ring e.V. Opfer von Straftaten bei der Übernahme der Anwaltskosten unterstützen.

Recherchiert man die Bedeutung des Begriffs „Opfer“, so stellt man fest, dass es sich um eine Person handelt, die durch eine andere Person oder durch äußere Umstände zu Schaden gekommen ist.
Diese knappe Definition macht bereits deutlich, dass sich eine Person in einer ihr fremden und häufig überfordernden Ausnahmesituation befindet, die sie in vielen Fällen hilflos oder handlungsunfähig macht. Gleichzeitig sieht sich diese Person - der Geschädigte - gezwungen, in zunächst unbekannten Bereichen und unter zunächst unbekannten Umständen tätig zu werden, sich mit Personen oder Institutionen auseinanderzusetzen und sich teilweise in unangenehme Situationen zu begeben. Ein Beispiel hierfür sind gynäkologische Untersuchungen bei Opfern von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung. In solchen Fällen könnte sich diese Person an eine Opferschutzorganisation wenden, um in ihrer Ausnahmesituation qualifizierte Unterstützung zu erhalten. Damit stellt sich die entscheidende Frage: „Was macht eine gute Organisation aus, wie erkennt man sie?“ Ich spreche hier nicht als Vertreter einer bestimmten Organisation, sondern als jemand, der immer wieder Klienten begegnet, die aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen mit Opferschutzorganisationen zu mir kommen und von ihren individuellen Erfahrungen berichten. Woran erkennt man eine gute Opferschutzorganisation? An der Verteilung von Luftballons oder Kugelschreibern? An einem großen Verwaltungsapparat oder an einer auffälligen Öffentlichkeitsarbeit? - Mit Sicherheit nicht!
Eine gut strukturierte Organisation zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich aktiv für die Belange des Opfers einsetzt, d.h. sie muss erreichbar sein, wenn das Opfer Unterstützung braucht. Im Idealfall bedeutet dies eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, zumindest aber die Gewissheit, dass das Opfer umgehend zurückgerufen wird, wenn es auf den Anrufbeantworter der Organisation spricht oder eine E-Mail schreibt. In modernen Begriffen ausgedrückt, muss die „Reaktionszeit“ entsprechend sein. Zweitens ist die Verlässlichkeit der Organisation wichtig; sie sollte dem Opfer versichern, dass es Unterstützung erhält und Hilfe angeboten wird. Dazu gehört eine erste Beratung und in aktuellen Fällen die Bereitschaft, das Opfer aktiv durch die verschiedenen Instanzen und Institutionen zu begleiten. Diese Begleitung ist als persönliche und tatsächliche Unterstützung zu verstehen und nicht nur als telefonische Unterstützung. Die Organisation sollte also eine Art Stütze darstellen, auf die sich das Opfer verlassen kann, wenn es sich in unbekannten Situationen zurechtfinden muss. Darüber hinaus sollte sie mit kompetenten Fachleuten aus verschiedenen Berufen zusammenarbeiten und diese vermitteln. Ich denke hier an den Kontakt zu Psychologen, Psychiatern, Traumaspezialisten, aber auch zu Rechtsanwälten und Beiständen für die Antragstellung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht. Opferhilfe heißt also: Verlässlichkeit gewährleisten.
Damit sind wir beim Thema Opferanwalt. Was sind seine Aufgaben und was genau ist ein Opferanwalt? Den geschützten Begriff „Opferanwalt“ gibt es nicht, ebenso wenig wie den Begriff „Fachanwalt für Opferrecht“. Tatsächlich gibt es in Deutschland nur sehr wenige Rechtsanwälte, die sich wie ich ausschließlich dem Opferrecht widmen. Das liegt zum einen daran, dass viele Anwälte nicht auf Dauer mit Opfern arbeiten wollen, weil sie unter Umständen psychisch belastet sind oder lukrativere Tätigkeitsfelder wählen. Ein Düsseldorfer Kollege, der in der Strafverteidigung tätig ist, äußerte kürzlich in einer Referendarausbildung: „Opferanwalt wäre nichts für mich, da sitzen mir immer weinende Menschen gegenüber“. Es sind zwar nicht immer weinende Menschen, aber alle Mandanten haben - wie bereits erwähnt - mit schwierigen Lebenssituationen zu kämpfen und müssen auch hier darauf vertrauen können, dass ihr Anwalt hinter ihnen steht und ihnen zur Seite steht. Auch ich erlebe immer wieder, dass Mandanten zwar Anwälte haben, die sich als Opferanwälte ausgeben, aber in entscheidenden Momenten nicht zurückrufen oder nicht erreichbar sind und sich somit nicht bedingungslos auf die Seite des Opfers stellen. Überlegen Sie sich einmal, wie viele Anwälte bereit sind, ihre Handynummer anzugeben oder auf ihrer Website darauf hinzuweisen, dass sie für ihre Mandanten bei Bedarf sieben Tage in der Woche erreichbar sind. Hier zeigt sich bereits ein deutlicher Unterschied in der Qualität der angebotenen Unterstützung.
Die obigen Ausführungen machen deutlich, dass der Opferanwalt nicht nur juristischen Beistand, sondern auch psychologischen Beistand leisten muss. Dies ist in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung und erfordert ein gewisses Fingerspitzengefühl, da man es mit sehr unterschiedlichen Opfertypen zu tun hat, sei es in Bezug auf die Tat selbst, sei es in Bezug auf die psychische Verfassung des Opfers. Ein Opfer eines versuchten Tötungsdeliktes bedarf sicherlich einer anderen Herangehensweise als ein Opfer einer Beleidigung. Aus der neurowissenschaftlichen Forschung wissen wir zudem, dass Menschen Traumata und negative Erfahrungen aufgrund neurologischer Prädispositionen unterschiedlich verarbeiten können. All dies muss im Umgang mit dem Opfer berücksichtigt werden und in den Beratungsprozess einfließen. Kommen wir nun zum rechtlichen Aspekt der Tätigkeit eines Opferanwalts: Was kann er konkret für ein Opfer tun? Die anwaltliche Tätigkeit lässt sich in zwei Bereiche unterteilen: den strafrechtlichen und den zivilrechtlichen Bereich.
Im strafrechtlichen Bereich geht es um die Ahndung von Straftaten des Täters gegen das Opfer, im zivilrechtlichen Bereich um die Durchsetzung von Ansprüchen des Opfers wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld.
Ein weiterer Aspekt des zivilrechtlichen Bereichs sind die Fälle des Gewaltschutzgesetzes, auf die später noch eingegangen wird. Beide Bereiche können gelegentlich miteinander verknüpft werden, insbesondere im Hinblick auf das Adhäsionsverfahren, auf das noch einzugehen sein wird.
Wie kommt es nun zum Kontakt zwischen Opfer und Anwalt? In der Regel wendet sich das Opfer an den Rechtsanwalt, häufig auf Empfehlung von Opferschutzeinrichtungen oder durch gezielte Suche im Internet. Der erste Kontakt erfolgt in der Regel mit dem Rechtsanwalt, der im Rahmen eines polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens für das Opfer tätig wird. Dies beginnt mit der Akteneinsicht, gefolgt von einem Gespräch und gegebenenfalls einer ergänzenden Stellungnahme des Opfers, bevor es schließlich zum eigentlichen Gerichtsverfahren kommt. Im Vorverfahren, also dem Verfahren vor der Hauptverhandlung, kann der Anwalt unter bestimmten Voraussetzungen dem Opfer beigeordnet werden (gemäß § 406g StPO, seit 1.1.2016 § 406h StPO), was dazu führen kann, dass er unter Umständen sogar unentgeltlich für das Opfer tätig wird - sei es aufgrund der begangenen Straftat oder aufgrund einer finanziellen Notlage des Opfers im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Die Entscheidung darüber, wann und wie ein Rechtsanwalt beigeordnet wird oder später im Gerichtsverfahren als Verteidiger auftreten kann, richtet sich nach den Vorschriften über die sog. Nebenklage in § 395 StPO. In dieser Vorschrift sind bestimmte Straftaten aufgezählt, bei denen das Opfer als Nebenkläger auftreten kann und somit eine Beiordnung möglich ist. Dazu gehören - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Mord und Totschlag - Aussetzung - fahrlässige Tötung - Körperverletzung in allen Erscheinungsformen - Misshandlung - Straftaten gegen die persönliche Freiheit wie - Menschenhandel - Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz (insbesondere häusliche Gewalt). Darüber hinaus besteht auch bei Beleidigung, fahrlässiger Körperverletzung und bestimmten Formen des Diebstahls die Möglichkeit der Nebenklage, wenn „dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung der Interessen des Opfers erforderlich ist“. Durch diese Nebenklage erhält das Opfer über seinen Anwalt - auch wenn dies ohne Anwalt möglich, aber unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit empfehlenswert ist - deutlich mehr Möglichkeiten, aktiv in das Strafverfahren einzugreifen als nur als Zeuge. Insbesondere ist es dem Opfer dann möglich, Beweisanträge zu stellen und quasi als Staatsanwalt aufzutreten, Zeugen zu vernehmen und unter bestimmten Voraussetzungen Berufung oder Revision einzulegen, um eine Überprüfung des Urteils durch eine höhere Instanz zu erreichen. Darüber hinaus bietet die Wahl eines Rechtsanwalts für das Opfer einen erheblichen Vorteil, da es das Verfahren nicht allein durchstehen muss, was insbesondere bei der eigenen Zeugenvernehmung, die in der Regel erforderlich ist und umfangreich sein kann, von Bedeutung ist. Nicht zu vergessen ist auch, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts der Waffengleichheit gegenüber dem Täter dient: Während die Staatsanwaltschaft neutral agieren und in alle Richtungen ermitteln muss, hat der Täter seinen (Pflicht-)Verteidiger an seiner Seite, dessen Aufgabe es ist, ihn im Strafverfahren bestmöglich zu unterstützen. Demgegenüber steht der Anwalt des Opfers dem Täter gegenüber - eine oft „interessante“ Konstellation. Das Opfer benötigt den Beistand des Rechtsanwalts bereits im Ermittlungsverfahren, insbesondere dann, wenn zwischen der Opferseite und der Staatsanwaltschaft unterschiedliche Auffassungen bestehen. Häufig kommt es vor, dass die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Täter sieht oder die Beweislage aus ihrer Sicht nicht ausreichend ist, während die Opferseite dies anders einschätzt und den Täter vor Gericht bringen möchte. In solchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung absehen und das Verfahren einstellen. Der Anwalt des Opfers hat dann die Möglichkeit, gegen diese Einstellung Beschwerde einzulegen und damit eine Überprüfung herbeizuführen.
Damit sind wir beim zivilrechtlichen Tätigkeitsbereich des Anwalts angelangt. Hier geht es darum, für das Opfer Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen oder - was von großer Bedeutung ist - gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Täter auch für künftige Schäden aus der Tat aufkommen muss. Häufig ist unklar, welche Spätschäden aus den traumatisierenden Erlebnissen einer Straftat resultieren können. In diesem Zusammenhang sind zwei Ansätze denkbar: Zum einen können diese Ansprüche, wie bereits erwähnt, im Rahmen des Strafverfahrens verfolgt werden; zum anderen besteht die Möglichkeit, ein völlig separates zivilrechtliches Verfahren vor den Zivilgerichten einzuleiten.
Der einfachere Weg ist - soweit möglich - die Geltendmachung im Strafverfahren. Dies geschieht im so genannten Adhäsionsverfahren, das nun näher erläutert werden soll. Dieses Verfahren ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt (insbesondere §§ 403 bis 406c) und ermöglicht es dem Opfer einer Straftat, seine Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bereits im laufenden Strafverfahren geltend zu machen. Obwohl dieses Instrument bereits seit über 70 Jahren in der Strafprozessordnung verankert ist, hat es erst in den letzten Jahren durch das Opferrechtsreformgesetz an Bedeutung gewonnen; dennoch wird es von vielen Anwälten nicht oder nur unzureichend genutzt. So wurden in den Jahren 2008 bis 2010 bei den hessischen Amtsgerichten durchschnittlich nur 0,0015 % aller erledigten Strafverfahren im Adhäsionsverfahren abgeschlossen; bei den hessischen Landgerichten waren es in denselben drei Jahren sogar nur 0,026 % (Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinz et al. vom 18.01.2011 betreffend Adhäsionsverfahren in Hessen). Dies könnte ein weiteres Argument für die Hinzuziehung eines Spezialisten in Form eines Opferanwalts sein.
Ein Adhäsionsverfahren kann durch den Verletzten, also das Opfer, oder dessen Erben eingeleitet werden. Außerdem muss das Strafverfahren noch anhängig sein, wobei das Adhäsionsverfahren auch unabhängig von einem Nebenklageverfahren eingeleitet werden kann. Kommt es zu keiner Verurteilung oder nur zu einer Verurteilung im schriftlichen Verfahren durch Strafbefehl, findet das Adhäsionsverfahren keine Anwendung. Für dieses Verfahren sowie für die Geltendmachung dieser Ansprüche außerhalb des Adhäsionsverfahrens kann das Opfer bei Vorliegen der Voraussetzungen jederzeit Prozesskostenhilfe beantragen.
Ich hoffe, Ihnen damit einen kurzen Überblick über meine Tätigkeit als Opferanwältin gegeben zu haben.
Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer steht Ihnen als erfahrene Opferanwältin zur Seite!
Opferanwalt der Nebenklage
In einem Strafverfahren kann die Rolle des Nebenklägers entscheidend sein, um Ihre Rechte als Opfer oder Angehöriger eines Opfers zu wahren. Doch wie wählt man den richtigen Anwalt, der einem in dieser sensiblen Phase zur Seite steht? In unserem Artikel "Welcher Anwalt für die Nebenklage" erfahren Sie, worauf es bei der Auswahl ankommt: von der fachlichen Kompetenz über die Erfahrung im Strafrecht bis hin zur einfühlsamen Betreuung. Lassen Sie sich von uns an die Hand nehmen und erfahren Sie, wie ein erfahrener Anwalt Ihnen nicht nur juristisch, sondern auch emotional zur Seite stehen kann. Lesen Sie weiter und sichern Sie sich die Unterstützung, die Sie verdienen.
Die Nebenklage spielt im Strafprozess eine entscheidende Rolle, insbesondere für Verletzte von Straftaten wie Körperverletzung, Sexualdelikte oder versuchte Tötungsdelikte. Ohne die Möglichkeit der Nebenklage ist der Verletzte nur passiver Zeuge, dessen Einfluss auf das Verfahren stark eingeschränkt ist. Die Nebenklage ermöglicht es dem Verletzten, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen und seine Rechte wahrzunehmen. Sie haben das Recht, Beweismittel vorzulegen, Fragen an Zeugen zu richten und sich zum Prozessverlauf zu äußern. Darüber hinaus bietet die Nebenklage einen rechtlichen Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass die emotionalen und psychischen Bedürfnisse der Opfer berücksichtigt werden. Die Möglichkeit, Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu fordern, stellt zudem eine wichtige finanzielle Entschädigung dar. In diesem Sinne kann die Nebenklage nicht nur zur Wahrung der Rechte der Verletzten beitragen, sondern auch eine wesentliche Stütze im oft belastenden Strafverfahren sein.
Die Möglichkeit, sich als Nebenkläger ohne anwaltliche Vertretung an einem Strafverfahren zu beteiligen, ist ein zentraler Aspekt der Nebenklage. Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, kann es in der Praxis von erheblichem Vorteil sein, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Insbesondere wenn Sie oder Ihre Angehörigen von der Straftat direkt betroffen sind und sich aktiv am Verfahren beteiligen möchten, bietet ein Rechtsanwalt nicht nur fachliche Expertise, sondern auch emotionale Unterstützung.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte als Nebenkläger umfassend wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass alle relevanten Informationen und Beweise korrekt vorgelegt werden. Darüber hinaus kennt er die komplexen Abläufe des Strafverfahrens und kann strategisch vorgehen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Die Begleitung durch einen Rechtsanwalt gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, sich auf die emotionalen Aspekte des Verfahrens zu konzentrieren. Die Beauftragung eines Opferanwalts ist daher in vielen Fällen eine sinnvolle Entscheidung.
Die Nebenklage ist ein zentrales Instrument des deutschen Strafprozessrechts, das Opfern oder ihren Angehörigen die Möglichkeit gibt, aktiv am Verfahren teilzunehmen. Die Nebenklage ist insbesondere bei schweren Straftaten <(§ 395 StPO) wie beispielsweise Sexualdelikten, einschließlich sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch gesetzlich vorgesehen. Diese Delikte erfordern eine besondere Sensibilität, da die emotionalen und psychischen Auswirkungen auf die Betroffenen erheblich sind.
Darüber hinaus können auch Kapitaldelikte wie Mord und Totschlag sowie andere Straftaten mit Todesfolge zur Nebenklage führen. In diesen Fällen haben die Angehörigen des Opfers das Recht, dessen Interessen im Strafverfahren zu vertreten und damit auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen.
Körperverletzungsdelikte nach den §§ 221, 223 bis 226a sowie § 340 StGB fallen ebenfalls unter die Nebenklageregelung. Die Betroffenen haben hier nicht nur die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen, sondern auch Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Eine anwaltliche Unterstützung in solchen Verfahren ist von großer Bedeutung, um die komplexen rechtlichen Möglichkeiten angemessen zu nutzen und die emotionale Belastung zu mindern.
Opfer von Straftaten haben häufig Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, die aus der Verletzung durch den Täter resultieren. Bisher mussten die Geschädigten diese Ansprüche in einem gesonderten Zivilverfahren geltend machen, was nach dem oft belastenden und langwierigen Strafverfahren eine zusätzliche Hürde darstellte. Viele Geschädigte scheuten diesen Weg, da er mit hohen Kosten und emotionalen Belastungen verbunden ist.
Mit der Gesetzesänderung zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren besteht nun die Möglichkeit, diese Ansprüche direkt im Strafverfahren durch ein sogenanntes Adhäsionsverfahren geltend zu machen. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Geschädigten, die Geldentschädigung ohne zusätzlichen Zivilprozess einzuklagen und damit Zeit und Kosten zu sparen.
In dieser wichtigen Phase des Verfahrens ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Opferanwalt von großer Bedeutung. Dieser berät Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten im Nebenklageverfahren und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Diese anwaltliche Unterstützung kann entscheidend dazu beitragen, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
Die Nebenklage im Strafverfahren ist für die Betroffenen mit keinen direkten Kosten verbunden. Das bedeutet, dass Opfer oder Angehörige eines Opfers ihre Rechte als Nebenkläger ohne finanzielle Belastung wahrnehmen können. Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts fallen jedoch Anwaltskosten an, die in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen und den Deckungsumfang zu informieren.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, insbesondere wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind. Diese staatliche Unterstützung ermöglicht es Ihnen, einen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Es ist wichtig, sich frühzeitig über diese Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig einen Antrag zu stellen. So können Sie sicher sein, dass Sie während des gesamten Verfahrens kompetent und unterstützend begleitet werden, ohne sich um die finanziellen Aspekte sorgen zu müssen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beauftragung eines Opferanwalts im Rahmen der Nebenklage zwar nicht zwingend erforderlich ist, aber zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Ein Opferanwalt kann Ihnen wertvolle Unterstützung bieten, indem er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informiert und Sie durch das komplexe Strafverfahren führt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen, was in einem ohnehin emotional belastenden Verfahren von großer Bedeutung sein kann.
Die fachliche Expertise eines spezialisierten Anwalts ermöglicht es Ihnen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und sicherzustellen, dass Ihre Stimme im Verfahren gehört wird. Dies ist besonders wichtig für die Angehörigen der Opfer, die in dieser schwierigen Zeit auf klare Informationen und einfühlsame Unterstützung angewiesen sind.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen und weitere Beiträge zum Thema zu lesen. Dort finden Sie umfassende Informationen zu den Rechten der Nebenklage, hilfreiche Tipps zur Prozessführung und viele weitere rechtliche Aspekte, die Ihnen in dieser schwierigen Situation wertvolle Orientierung geben können. Lassen Sie sich nicht entmutigen - nehmen Sie Ihre Rechte selbst in die Hand!
Überblick | Leistungen
Seit 2009 sieht die Strafprozessordnung das Recht auf einen Zeugenbeistand vor.
Dafür gibt es gute Gründe: Der Zeuge ist verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen.
Ist unklar, ob sich ein Zeuge durch seine Aussage selbst belasten könnte, begleiten wir Zeugen als Zeugenbeistand. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind mit der Begleitung von Zeugen in Straf- und Wirtschaftsverfahren seit Jahren vertraut und führen vor der Vernehmung intensive Gespräche zu den typischen Themen
- Gefahr der Selbstbelastung,
- Strafbarkeitsrisiken durch Falschaussagen,
- Auskunftsverweigerungsrechte des Zeugen,
- Durchsetzung des Rügerechts bei unzulässigen Fragen.
Der verletzte Zeuge hat weitergehende Rechte nach der Strafprozessordnung. Er ist selbständiger Verfahrensbeteiligter und kann sich dem Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen.
Im Adhäsionsverfahren kann das Opfer einer Straftat seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.
Unsere Fachanwälte für Strafrecht begleiten Zeugen zu Vernehmungen, treten als Nebenkläger vor Gericht auf und machen im Adhäsionsverfahren Geldforderungen geltend.
Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer steht Ihnen als erfahrene Opferanwältin zur Seite!
Wir sind Fachanwälte für Strafrecht, individuell stark, als Team schlagkräftig.
Strafverteidigung ist unsere Leidenschaft. Überwiegend vertreten und beraten wir Unternehmen oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus langjähriger Berufserfahrung wissen wir, wie man Verfahren führt und gewinnt.
Wir führen unsere Mandanten sicher durch die Krise und haben neben den strafrechtlichen Sanktionen auch die persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Folgen im Blick.
Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl in der Hauptverhandlung als auch bei Durchsuchungen und Verhaftungen. Durch frühzeitiges Tätigwerden im Ermittlungsverfahren kann eine Hauptverhandlung häufig vermieden werden.
Auch gegen eine Vermögensabschöpfung gehen wir diskret und effektiv vor.
Unternehmen können plötzlich und unerwartet mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt kommen. Was Unternehmen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen häufig nicht wissen: Mit Hilfe eines Strafverteidigers können sie aktiv mitwirken, das Strafverfahren steuern und das Unternehmen schützen.
SCHULTE.|Rechtsanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei.
Als Fachanwälte für Strafrecht gehört die Verteidigung von Unternehmen sowie die Individualverteidigung von Organmitgliedern und Mitarbeitern zu unserem Tagesgeschäft.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht entwickeln wir für unsere Mandanten die optimale Strategie, um materiellen und immateriellen Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Vorverurteilenden Medienberichten begegnen wir mit Unterlassungsklagen.
Ist ein Unternehmen von Zwangsmaßnahmen - Durchsuchung | Verhaftung | Beschlagnahme - betroffen, droht dem Betroffenen ein hoher persönlicher Schaden und dem Unternehmen ein irreparabler Imageverlust.
Der beabsichtigte Überraschungseffekt einer Durchsuchung führt dazu, dass sich der Beschuldigte unerwartet einer Vielzahl von Ermittlungsbeamten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerbehörden gegenübersieht.
Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir nicht nur die Durchsuchungspraxis der verschiedenen Ermittlungsbehörden, sondern können auch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme beurteilen. Als Strafverteidiger achten wir darauf, dass nur die nach der Strafprozessordnung (StPO) zulässigen Gegenstände mitgenommen und beschlagnahmt werden.
Gegen eine unzulässige Beschlagnahme kann Beschwerde eingelegt werden.
Kommt es zur Verhaftung eines Beschuldigten, haben wir die Möglichkeit, mit der Haftbeschwerde dagegen vorzugehen.
Aufgrund unserer langjährigen praktischen Erfahrung als Wirtschaftsanwälte kennen wir die Risiken von Zwangsmaßnahmen und können gezielt dagegen vorgehen. Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir den Ablauf von Ermittlungsverfahren aus erster Hand und moderieren den Umgang mit den Ermittlungsbehörden.
Besteht der Verdacht, dass ein Unternehmen durch eigene Mitarbeiter oder externe Dritte geschädigt worden sein könnte, ist eine unternehmensinterne Untersuchung (Internal Investigations) durch spezialisierte Strafrechtler sinnvoll.
- Fehlverhalten kann frühzeitig erkannt und abgestellt werden,
- weitere Straftaten können verhindert oder abgewendet werden
- Folgeschäden minimiert werden.
Durch die Aufklärung und Bewertung von Sachverhalten werden gerichtsfeste Beweismittel gewonnen, mit deren Hilfe arbeitsrechtliche (Abmahnung, außerordentliche Kündigung) oder strafrechtliche Sanktionen (Strafanzeige) rechtssicher durchgesetzt werden können.
Was Unternehmen häufig übersehen: Auch für das Unternehmen selbst besteht die Möglichkeit, sich aktiv in das Strafverfahren einzubringen und so das Unternehmen zu schützen.
Durch die Beauftragung eines eigenen Strafverteidigers können Unternehmen das Verfahren aktiv mitgestalten.
Als Fachanwälte für Strafrecht beachten wir bei internen Untersuchungen die notwendigen strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, um die Erkenntnisse später gerichtsfest umsetzen zu können. Durch eine rechtskonforme Vorgehensweise stellen wir sicher, dass unsere Mandanten mit internen Ermittlungen einen maximalen Mehrwert gegenüber Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gegnern erzielen.
SCHULTE.| Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei und verfügt über eine langjährige, praxiserprobte Expertise bei internen Ermittlungen in Unternehmen.
Compliance ist auch für kleine und mittlere Unternehmen ein Thema.
Das Unternehmen geht ein hohes Risiko ein, wenn gesetzliche Vorschriften durch Mitarbeiter nicht eingehalten werden. Denn Gesetzesverstöße führen zu Strafen, Bußgeldern und vor allem zu einem Imageschaden für das Unternehmen.
Mit der richtigen Compliance-Strategie halten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur an geltendes Recht, sondern auch an das Wertesystem ihres Unternehmens. Dementsprechend haben sich Compliance Management Systeme (CMS) in Unternehmen als Mittel zur Rechtsbefolgung und Selbstregulierung etabliert.
Das Fehlen eines Compliance-Systems führt zu zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken für das Unternehmen und das Management. Dementsprechend dient ein Compliance-Programm der Vermeidung haftungsrelevanter Risiken. sowie der Vermeidung persönlicher Haftung. Dabei gibt es kein 'one size fits all'; das Compliance-System muss auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sein.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger kennen wir die potentiellen strafrechtlichen Risiken, können uns gezielt dagegen absichern und ein strafrechtliches Compliance-System installieren. Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir Strafverfahren aus erster Hand, was uns von anderen Beratern unterscheidet.
Mit individuell zugeschnittenen Leitfäden hilft unser juristisches Kompetenzteam Unternehmen, strafrechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren. Wir erstellen individuelle Leitfäden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und führen Schulungen durch, beispielsweise zum Umgang mit Kunden oder Social Media.