News zur Strafverteidigung

Strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht

Das BMF hat gestern, 27. August 2014, den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" [6.604 KB] vorgelegt.

Die Einzelheiten zu dem Entwurf finden Sie hier.

Strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht

Reform der strafbefreienden Selbstanzeige geplant

Die Finanzministerkonferenz hat am 27. Mai 2014 die Reform zur strafbefreienden Selbstanzeige besprochen und klargestellt, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist.

Die Finanzminister sprechen sich für eine deutliche Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht aus. Eine Abschaffung der Selbstanzeige wird jedoch nicht geplant.

Die Eckpunkte:

(1) die Berichtigungspflicht soll sich künftig auf 10 Jahre erstrecken,

(2) die Nachentrichtung der hinterzogenen Steuern für 10 Jahr wird zwingend,
die Strafverfolgungsverjährung soll von derzeit 5 auf 10 Jahre ausgedehnt werden,

(3) es soll in den Fällen der sog. schweren Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO nur noch dann von Strafe abgesehen werden, wenn gleichzeitig die Zahlung eines Zuschlags auf die hinterzogenen Steuern erfolgt,

(4) der Zuschlag soll nach § 398a AO 10% bei einem Hinterziehungsbetrag von 50.000,00 Euro erfolgen,

(5) die Zahlung der Hinterziehungszinsen von 6% pro Jahr soll künftig auch Wirksamkeitsvoraussetzung der strafbefreienden Selbstanzeige sein.

Aktuelle Rechtssprechung aus dem Strafrecht

Hier präsentieren wir Ihnen aktuelle Fälle aus der Rechtssprechung zum Strafrecht.

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