Kosten

Rechtsschutzversicherung

Häufig übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Verfahrenskosten.
Wir stellen für Sie eine schriftliche Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung! Kostenfrei!

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Für eine erste Beratung können sie unseren Online-Rechtsrat sofort gegen die einmalige Zahlung von € 16,00 nutzen!

Falls Sie im Anschluss daran eine anwaltliche Vertretung durch uns wünschen legen wir, gemeinsam mit Ihnen, die weiteren Zahlungsmodalitäten fest.
Bevor wir kostenauslösende Maßnahmen beginnen, sprechen wir mit Ihnen offen über die Gebühren für unsere Tätigkeit.
Unsere anwaltliche Tätigkeit erfolgt bei voller Kostentransparenz, so dass keine unerwarten Kosten oder Rechnungen auf Sie zukommen!

Grundsätzlich rechnen wir unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) ab.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stelle wir an diese - für Sie kostenfrei - eine Deckungsanfrage.

Kosten im Einzelfall

Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, richtet sich unsere Vergütung nach der Konstellation des uns angetragenen Mandats.


Wenn wir nicht nach den gesetzlichen Regeln zur Vergütung von Rechtsanwaltsdienstleistungen (RVG) bezahlt werden, stimmen wir

unsere Honorierung mit unseren Mandanten individuell ab. Der konkreten Aufgabe angemessene Stundenhonorare oder Pauschalvergütungen sind dann üblich.

In Ausnahmefällen oder in bestimmten Rechtsbereichen ist auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars oder die Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierungsunternehmen möglich.

Fachkanzlei Strafrecht in Düsseldorf