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  • Frau Rechtsanwältin Riemann-Uwer ist Partnerin der Kanzlei SCHULTE.| Rechtsanwälte. Als Fachanwältin für Strafrecht vertritt und berät sie Geschädigte im Nebenklage- und Opferrecht bundesweit.

    Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer. LL. M. | Fachanwältin für Strafrecht | Partnerin

    Frau Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer ist Partnerin der Kanzlei SCHULTE.| Rechtsanwälte. Als Fachanwältin für Strafrecht vertritt und berät sie Geschädigte im Nebenklage- und Opferrecht bundesweit.

  • Anja Riemann-Uwer

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Opferanwalt gesucht: Worauf es bei der Suche nach dem besten Anwalt wirklich ankommt

Jeder kann Geschädigter einer Straftat werden

Opferanwalt finden

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Wer ist der beste Opferanwalt? Was zeichnet einen guten Opferanwalt aus? Woran erkennt ein Opfer den besten Opferanwalt? Muss ein Opferanwalt Fachanwalt für Strafrecht sein? Suche den besten Opferanwalt in Deutschland!

Wer ist der beste Opferanwalt? Ein guter Opferanwalt zeichnet sich durch Einfühlungsvermögen, Fachkompetenz und Engagement aus. Er kämpft leidenschaftlich für die Rechte der Opfer und setzt sich vehement für Gerechtigkeit ein.

Woran erkennt man den besten Opferanwalt? Achte auf sein Engagement, seine Erfahrung und seine Erfolgsbilanz. Ein guter Opferanwalt wird dich unterstützen, beraten und dir in schwierigen Zeiten zur Seite stehen.

Muss ein Opferanwalt ein Fachanwalt für Strafrecht sein? Nicht unbedingt, aber Spezialkenntnisse im Opferrecht sind von Vorteil. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann jedoch zusätzliches Fachwissen einbringen.

Die Suche nach dem besten Anwalt für Opferrecht in Deutschland kann schwierig sein, aber gib nicht auf! Mit Geduld und Entschlossenheit wirst du den Anwalt finden, der deine Interessen am besten vertritt. Trau dich, deine Rechte zu verteidigen und lass dich von einem erfahrenen Opferanwalt unterstützen!

Opferanwalt in Deutschland

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Als Opfer einer Straftat oder als Angehöriger werden Sie oft mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Als Opferanwältin, Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht werde ich häufig gefragt, wer der beste Opferanwalt in Deutschland ist und wie man den besten Opferanwalt findet. Was zeichnet einen guten Opferanwalt aus und woran erkennt man den besten?

Diese Fragen möchte ich aus meiner Sicht als Opferanwältin und Fachanwältin für Strafrecht beantworten. Grundsätzlich bezeichnet der Begriff "Opferanwalt" kein bestimmtes Rechtsgebiet, für das ein Rechtsanwalt aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Qualifikationen einen Fachanwaltstitel erwerben kann. Der Begriff "Opferanwalt" wird häufig für den Nebenklagevertreter in einem Strafverfahren verwendet. Der Opferanwalt ist also der Anwalt des Opfers, der sich ausschließlich um die rechtlichen Interessen des Opfers kümmert und versucht, alle rechtlichen Probleme des Opfers im Strafverfahren und idealerweise auch im Zivilverfahren optimal zu lösen. Ein Opferanwalt muss einfühlsam, zuverlässig und diskret mit den Anliegen seines Mandanten umgehen. Da es keinen Fachanwaltstitel speziell für Opferanwälte gibt, sind persönliche Empfehlungen die wichtigsten Anhaltspunkte bei der Suche nach dem besten Opferanwalt in Deutschland.

Ein Opferanwalt hilft

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• Sind Sie Opfer einer schweren Straftat geworden, z. B. einer Sexualstraftat, einer gefährlichen Körperverletzung, eines Raubüberfalls oder eines Betrugs mit hohem Vermögensschaden?

• Gehören Sie zu den Angehörigen eines Opfers einer schweren Straftat, bei der ein Familienmitglied getötet wurde?

• Ist Ihr Kind Opfer einer schweren Straftat geworden und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?

• Wo und wie kann ich als Opfer einer Straftat Anzeige erstatten und was passiert danach?

• Verstehen Sie als Opfer einer Straftat die deutsche Sprache nicht oder nur schwer?

• Habe ich als Opfer einer Straftat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld? Wer kümmert sich um meine Ansprüche?

• Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich und wie funktioniert er?

• Wie verhalte ich mich als Opfer einer Straftat?

• Besteht die Möglichkeit, einen auf Opferrechte spezialisierten Anwalt zu konsultieren?

• Welche Rechte habe ich als Angehöriger eines Opfers einer schweren Straftat?

• Wer kommt für meine Anwalts- und Gerichtskosten auf?

• Welche Rechte haben Sie als Opfer häuslicher Gewalt und wie können Sie sich rechtlich dagegen wehren?

• Wenn der Täter Sie nach der Tat bedroht oder belästigt, wie reagieren Sie am besten?

• Wie sollten sich Angehörige eines Opfers einer Straftat verhalten?

• Welche Rechte haben Sie als Opfer einer schweren Straftat?

• Wer ist der richtige Anwalt für Opferrechtsfragen?

Gemeinsam stark: Hilfe für Opfer schwerer Straftaten und ihre Angehörigen

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Niemand kann vorhersehen, Opfer einer Straftat zu werden. Es ist wichtig zu unterscheiden, ob es sich um Personenschäden wie schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, (versuchten) Totschlag, (versuchten) Mord oder um Sachschäden wie Diebstahl, Betrug, Raub, Sachbeschädigung oder Brandstiftung handelt. Opfer von Straftaten und ihre Familien sind durch die Tat verletzt und verunsichert und wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen. In solchen Situationen benötigen Opfer und ihre Angehörigen dringend professionelle Unterstützung, um zu erfahren, wo sie Hilfe bekommen können und welche Rechte sie haben.

Nutzen Sie Ihr Recht als Opfer: Wann ist Nebenklage im Strafverfahren möglich?

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Gemäß § 395 StPO ist es erlaubt, Nebenklage bei bestimmten Straftaten zu erheben:

• Sexualdelikte wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch gemäß den §§ 174 bis 182, 184i und 184j StGB,

• Mord und Totschlag, einschließlich versuchter Mord und Totschlag, gemäß den §§ 211 und 212 StGB

• Aussetzung, einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung im Amt, gemäß den §§ 221, 223 bis 226a und 340 StGB

• Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger,

• Menschenhandel, Kinderhandel, Zwangsheirat, Freiheitsberaubung, Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, besonders schwere Nötigung, gemäß den §§ 232 bis 239 Absatz 3, §§ 239a, 239b und 240 Abs. 4 StGB,

• Nachstellung, auch bekannt als Stalking, gemäß § 238 StGB

• Verstoß gegen Kontaktverbote, sowie andere Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG).

• Bestimmte Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht.

Die Möglichkeit der Nebenklage nach § 395 Abs. 3 StGB besteht auch, wenn jemand durch eine andere Straftat, insbesondere nach den §§ 185 bis 189, 229, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, §§ 249 bis 255 und 316a StGB verletzt worden ist. Der Verletzte kann jedoch nur aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der Schwere der Tat, der öffentlichen Klage als Nebenkläger beitreten.

Unterstützung minderjähriger Opfer: besondere Herausforderungen

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Aus eigener Erfahrung möchten wir darauf hinweisen, dass Opfer von Straftaten oft überstürzt und emotional reagieren. In dieser schwierigen Situation vergessen sie oft, dass sie als Opfer eine entscheidende Rolle als Zeuge im Strafverfahren spielen. Oft steht das Opfer alleine da, weil der mutmaßliche Täter die Tat bestreitet und keine neutralen Zeugen zur Verfügung stehen. Das Opfer muss vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und dem Verteidiger des Beschuldigten aussagen und kann sogar dazu gezwungen werden. Der Angeklagte hingegen hat das Recht zu schweigen und gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Außerdem gilt im Strafverfahren der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", was bedeuten kann, dass der Täter freigesprochen wird, obwohl er schuldig ist. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen das Opfer wegen falscher Verdächtigung oder anderer Delikte erhebt. Dies ist eine belastende Situation für die Opfer und ihre Familien. Daher ist es wichtig, alle Beweise sorgfältig zu sichern, um eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters zu ermöglichen.

Sammle akribisch alle Hinweise – Erfolg ist garantiert!

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Die Bedeutung von Indizien, die die Aussage des Opfers stützen, wird häufig unterschätzt. Auch wenn Indizien im Strafverfahren nicht als vollwertiger Beweis gelten, sind sie doch mehr als eine bloße Behauptung. Vielmehr dienen sie dem Gericht als Anhaltspunkt dafür, ob der Angeklagte die Tat begangen hat oder nicht. Beruht ein Urteil auf Indizien, muss das Gericht in der Begründung genau darlegen, warum es von der Schuld des Täters überzeugt ist. In einem Indizienprozess gibt es keine direkten Beweise für die Tatbeteiligung des Angeklagten oder für sein Geständnis. Stattdessen gibt es einzelne Tatsachen, die erst in ihrer Gesamtheit ein Bild ergeben, das die Schuld des Angeklagten zeigt.

Diese Tipps eines Opferanwalts könnten deine Zukunft verändern!

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Als Opferanwalt empfehle ich Ihnen dringend, im Falle einer Straftat Beweise gegen den Täter zu sichern und Strafanzeige zu erstatten. Es ist ratsam, sich frühzeitig an einen auf Opferrechte spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Er wird Sie darüber informieren, wie Sie Beweise sichern und eine Strafanzeige für Sie verfassen können. Vor Gericht wird Ihr Anwalt Ihre strafrechtlichen Ansprüche im Rahmen der Nebenklage und/oder des Adhäsionsverfahrens vertreten. Darüber hinaus macht er Ihre zivilrechtlichen Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden wie Schadensersatz, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden vor dem Zivilgericht geltend.

Übernahme der Kosten: Deine Rechte als Opfer und Angehöriger

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Den Opfern und ihren Angehörigen entstehen Kosten, wenn sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um ihre Rechte im Rahmen einer Nebenklage oder einer Schadenersatzklage vor Gericht geltend zu machen. Im Falle einer Verurteilung hat der Angeklagte/Beschuldigte diese Kosten zu tragen. Bei bestimmten Nebenklagedelikten können die Kosten auch der Staatskasse auferlegt werden. Sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Bitte prüfen Sie, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die auch die Kosten der Nebenklage übernimmt. Darüber hinaus können Opferhilfeeinrichtungen wie der Weiße Ring e.V. Opfer von Straftaten bei der Übernahme der Anwaltskosten unterstützen.

Lassen Sie sich von einem Experten für Opferrechte unterstützen!

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Für Sie als Opfer einer Straftat ist es sehr wichtig, dass Sie sich unmittelbar nach der Tat, spätestens aber zu Beginn des Strafverfahrens von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählte Rechtsanwältin oder der von Ihnen gewählte Rechtsanwalt auf Opferrechte spezialisiert ist. Zwar gibt es in Deutschland keinen offiziellen Fachanwaltstitel für Opferrecht, jedoch werden im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht auch opferspezifische Aspekte behandelt. Ein Fachanwalt für Strafrecht wird aufgrund seiner Erfahrung regelmäßig mit Opferrechten sowohl außerhalb als auch innerhalb des Gerichtssaals konfrontiert. Es ist daher von Vorteil, wenn der Anwalt auch Fachanwalt für Strafrecht ist. Der Opferanwalt kann das Opfer von der ersten Vernehmung an während des gesamten Verfahrens begleiten und über den Fortgang des Verfahrens informieren. Er hat auch das Recht, bei jeder Vernehmung anwesend zu sein. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Rechte und Interessen des Opfers im Strafverfahren bestmöglich zu vertreten.

Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwältin für Strafrecht weiß ich, dass ein Opfer ohne anwaltliche Vertretung seine umfangreichen Rechte gegenüber dem anwaltlich vertretenen "mutmaßlichen" Täter kaum wirksam wahrnehmen kann. Viele Opfer glauben fälschlicherweise, dass das Gericht, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und Hilfsorganisationen ihnen im Strafverfahren rechtlichen Beistand leisten. Nur ein auf Opferrechte spezialisierter Rechtsanwalt weiß genau, wann und wie konkrete Beweisanträge gestellt oder Befangenheitsanträge formuliert werden können. Viele Opfer und auch Opferorganisationen wissen nicht, wie sie ihre Rechte im Strafverfahren effektiv wahrnehmen können. Das Recht auf Akteneinsicht wird in der Regel nur über einen Rechtsanwalt gewährt. Ohne anwaltliche Vertretung bleiben Opferrechte oft ungenutzt und es besteht sogar die Gefahr, dass das Opfer selbst zum Täter wird. Denn die Staatsanwaltschaft kann im Falle eines Freispruchs ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschung einer Straftat einleiten. Es kann auch vorkommen, dass das Opfer nach einem Freispruch Schadenersatzforderungen ausgesetzt ist.

Entscheidung für Nebenklage-, Adhäsions- und Zivilverfahren

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Als Opferanwältin vertrete ich seit vielen Jahren von Hamburg aus bundesweit Opfer von Straftaten und deren Angehörige. Ich bin vertraut mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Tätern und Verteidigern. Meine Expertise erstreckt sich auch auf Verfahren vor dem Schwurgericht, in denen es um schwere Verbrechen wie Mord nach § 211 StGB, Totschlag nach § 212 StGB oder Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB geht. Darüber hinaus betreue ich seit vielen Jahren Opfer von Vergewaltigung nach § 177 StGB, gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB und schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB, auch minderjährige Opfer.

Als Ihre Anwältin werde ich für Sie Strafanzeige erstatten, Akteneinsicht beantragen und weitere rechtliche Schritte einleiten. Bei einer Nebenklage, einem Adhäsionsverfahren oder einer Zeugenvernehmung stehe ich Ihnen als Zeugenbeistand zur Seite. Bei Bedarf biete ich Ihnen auch Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt oder Stalking. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld je nach Art der erlittenen Straftat in vollem Umfang durchgesetzt werden.

Darüber hinaus können Sie als Opfer einer Straftat von meinen Kontakten zu verschiedenen Opferschutzorganisationen wie z.B. dem Weißen Ring profitieren. Auf der Website des Weißen Rings bin ich als Opferanwältin gelistet.

Aus meiner Erfahrung weiß ich auch, wann der Weiße Ring die Kosten für die Erstberatung von Opfern einer Straftat und deren Angehörigen übernimmt (sogenanntes Hilfescheck-Verfahren). Darüber hinaus besteht für Opfer einer Straftat die Möglichkeit, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bzw. dem Sozialen Entschädigungsrecht (ab 01.01.2024) zu beantragen.

Als Rechtsanwältin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alles, was Sie mir anvertrauen, fällt unter diese Pflicht.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder Angehöriger eines Opfers sind, zögern Sie nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an mich als Fachanwältin für Strafrecht. Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Dr. Anja Riemann-Uwer, LL.M. ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht und vertritt als Opferanwältin Geschädigte einer Straftat bundesweit.

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Es gibt Fälle, die komplex sind. Oder schwierig. Oder sensibel.
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