Unternehmensstrafrecht

Unternehmesstrafrecht (VerbStrGE)

Gesetzesentwurf NRW zum Unternehmensstrafrecht

Unternehmensstrafrecht (VerbStrGE)

Gesetzesentwurf zum Unternehmensstrafrecht

Unternehmen auf der Anklagebank? Braucht Deutschland ein Unternehmesstrafrecht?

Ob gegen Wirtschaftskiminalität das Sanktionsinstrument des Unternehmensstrafrechts eingeführt werden soll, wird derzeit intensiv diskutiert.

Juristische Personen können bisher strafrechtlich nicht belangt werden. Nach § 30 OWiG können gegen juristische Personen allerdings Geldbußen bis maximal 10 Millionen Euro verhängt werden.

Nach dem vom nordrhein-westfälischen Justizministerium erarbeiteten "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und Verbänden" (VerbStrGE) soll sich das jetzt ändern.
Eine Strafbarkeit der Unternehmen selbst mit Sanktionen in Form von Geldstrafen in Höhe bis zu 10% des Jahresumsatzes, dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder sogar der Auflösung eines kriminellen Unternehms soll Gesetz werden.

Damit droht den Unternehmen die "Todesstrafe"; die Belegschaft wird in "Sippenhaft" genommen.

Die Justizministerkonferenz hat dem Gesetzesentwurf bereits mehrheitlich zugestimmt. Nun wird der Entwurf im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beraten.

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